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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehaltsanpassungen jetzt nicht mehr wegen Corona?

L
LeckerBrötchen
Mrz 2020 bearbeitet

Wir haben dieses Jahr etwas verspätet eine Information über die jährliche Gehaltsanpassungen erhalten (Anfang März für Gehaltsanpassung Anfang April). Die Art der Berechnung ist auch anders als im Vorjahr und nun drückt man uns die Pistole auf die Brust und sagt: Wenn wir nicht zustimmen und Kurzarbeit beantragen, kann es sein, dass die MA überhaupt keine Gehaltsanpassung erhalten... Ist das richtig? Habt ihr hier einen Handlungstipp für uns?

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Community-Antworten (1)

K
kratzbürste

24.03.2020 um 16:08 Uhr

Wo kommt denn die Gehaltsanpassung her? Tarif oder freiwillige Leistung des Arbeitgebers? Wenn Tarif, dann Gewerkschaft kontaktieren. Wenn freiwillige Leistung- tja, wer wird wohl eine einmal gemachte Zusage individualrechtlich einklagen ....

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