W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehaltsanpassungen zeitlich verschoben - mitbestimmungspflichtig?

P
PeterPan
Jan 2018 bearbeitet

Bisher wurden mit Termin zum 1. Oktober Personalgespräche geführt und zum gleichen Zeitpunkt entsprechende Gehaltsanpassungen gezahlt (oder auch nicht ;-) Nun ist dieser Termin aus angeblichen organisatorischen Gründen auf den 1. Januar verlegt worden. Es existiert bisher keine schriftliche Vereibarung.

Hat hier der BR nach BetrVG §87 (1) 10. ein Mitbestimmungsrecht, oder ist das die freie Entscheidung des Unternehmers?

Eine ähnliche Situation gab es schon einmal vor drei Jahren. Damals existierte noch kein BR. Danke für Eure Antworten.

4.42202

Community-Antworten (2)

P
paula

28.09.2006 um 16:47 Uhr

also da sehe ich kein MBR. der BR kann ja nur mitreden wenn es einen kollektiven tatbestand darstellt und der AG hier gelder zur verfügung stellt. der AG stellt hier aber gerade zum 1.10 kein geld zur verfügung

H
huettenwolf

28.09.2006 um 18:47 Uhr

Hi PeterPan, ich seh das genauso. Ziel des MBR des BR bei Fragen der Lohngestaltung sind Transparenz und Lohngerechtigkeit. Wenn alle nichts bekommen oder später, ist das zwar sch... aber eben gerecht.

Ihre Antwort