Bisher wurden mit Termin zum 1. Oktober Personalgespräche geführt und zum gleichen Zeitpunkt entsprechende Gehaltsanpassungen gezahlt (oder auch nicht ;-) Nun ist dieser Termin aus angeblichen organisatorischen Gründen auf den 1. Januar verlegt worden. Es existiert bisher keine schriftliche Vereibarung.

Hat hier der BR nach BetrVG §87 (1) 10. ein Mitbestimmungsrecht, oder ist das die freie Entscheidung des Unternehmers?

Eine ähnliche Situation gab es schon einmal vor drei Jahren. Damals existierte noch kein BR.
Danke für Eure Antworten.