Gehaltsanpassungen zeitlich verschoben - mitbestimmungspflichtig?
Bisher wurden mit Termin zum 1. Oktober Personalgespräche geführt und zum gleichen Zeitpunkt entsprechende Gehaltsanpassungen gezahlt (oder auch nicht ;-) Nun ist dieser Termin aus angeblichen organisatorischen Gründen auf den 1. Januar verlegt worden. Es existiert bisher keine schriftliche Vereibarung.
Hat hier der BR nach BetrVG §87 (1) 10. ein Mitbestimmungsrecht, oder ist das die freie Entscheidung des Unternehmers?
Eine ähnliche Situation gab es schon einmal vor drei Jahren. Damals existierte noch kein BR. Danke für Eure Antworten.
Community-Antworten (2)
28.09.2006 um 16:47 Uhr
also da sehe ich kein MBR. der BR kann ja nur mitreden wenn es einen kollektiven tatbestand darstellt und der AG hier gelder zur verfügung stellt. der AG stellt hier aber gerade zum 1.10 kein geld zur verfügung
28.09.2006 um 18:47 Uhr
Hi PeterPan, ich seh das genauso. Ziel des MBR des BR bei Fragen der Lohngestaltung sind Transparenz und Lohngerechtigkeit. Wenn alle nichts bekommen oder später, ist das zwar sch... aber eben gerecht.
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