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Urlaubsabzug nach Elternzeit

WS
Willi S.
Mrz 2023 bearbeitet

Guten Morgen zusammen, ein Mitarbeiter unseres Unternehmens hat zwei Monate Elternzeit beantragt uns diese auch genehmigt bekommen. Jetzt stellte er fest das ihm für die Zeit insgesamt 5 Tage seines Urlaubs genommen wurden. Darf der AG das? Ich finde hierzu leider keine Antwort. Vielen Dank im voraus für jede Antwort! LG

211012

Community-Antworten (12)

I
IlkaB

27.03.2023 um 10:24 Uhr

Für jeden vollen Monat Elternzeit darf der Jahresurlaub um 1/12 gekürzt werden (BEEG). Voller Monat heißt: vom 1. bis zum letzten Tag des Monats.

J
Junge

27.03.2023 um 11:23 Uhr

Warum sollte der Kollege auch den vollen Urlaubsanspruch besitzen, wenn er 2 volle Monate Elternzeit beantragt?! Was daran ungerecht ist, weiß wohl nur der Kollege selber ...

WS
Willi S.

27.03.2023 um 11:34 Uhr

Danke für deine Antwort. Er hatte vom 24.01. - 23.02. Elternzeit. Heißt also dafür dürfe kein Urlaub abgezogen werden richtig?

WS
Willi S.

27.03.2023 um 11:43 Uhr

@Junge! Er war eben kein volles Monat in Elternzeit. Tut mir leid das du meine Frage falsch aufgefasst hast ;-)

J
Junge

27.03.2023 um 11:45 Uhr

Genau aus diesem Grund hat der Kollege die Elternzeit so gelegt, damit er keinen Urlaub abgezogen bekommt. Im 1. Post hieß es 2 Monate.

Meiner Meinung nach gehört dieses Gesetz nachgebessert, 4/8 Wochen bleiben 4/8 Wochen, egal wie diese liegen, ob volle Monate oder nicht. Urlaub ist ja zur Erholung von der Arbeit gedacht und nicht, um die Elternzeit zu versüßen.

M
Muschelschubser

27.03.2023 um 12:18 Uhr

Die faire Lösung liegt wohl irgendwo in der Mitte.

Natürlich wäre ein voller Urlaubsanspruch in diesem konkreten Fall ein wenig geschmeichelt.

5 Urlaubstage abzuziehen, wenn jemand effektiv einen Monat fehlt, ist aber auch frech. Es sei denn, er kommt auf 60 Urlaubstage im Jahr. ;-)

J
Junge

27.03.2023 um 12:20 Uhr

Falsch, 2 Monate Elternzeit steht im 1. Post, sind folglich 5 Tage.

M
Muschelschubser

27.03.2023 um 12:24 Uhr

Was interessiert mich der 1. Post, wenn der später klipp und klar richtig gestellt wurde?

Sprich: Waren es de facto nun 2 Monate, oder der Zeitraum vom 24.01. - 23.02.?

M
Muschelschubser

27.03.2023 um 12:27 Uhr

Mal interessehalber: Wie hoch wäre der Urlaubsanspruch pro Jahr ohne Elternzeit gewesen?

WS
Willi S.

27.03.2023 um 12:56 Uhr

@Muschelschubser du hast vollkommen recht es geht hier um den Zeitraum vom 24.1. - 23.2. und um keine zwei vollen Monate wie ich vorhin schon mal erwähnt habe. Der Urlaubsanspruch liegt bei 30 Tagen pro Jahr.

J
Junge

27.03.2023 um 13:01 Uhr

Sorry, dann hast Du in Deinem 1. Post Blödsinn geschrieben.

Du bist Dir auch sicher, dass der Kollege übers Jahr nicht nochmals Elternzeit beantragt hat?

M
Muschelschubser

27.03.2023 um 13:03 Uhr

Okay. Dann hat der AG grundsätzlich aus seiner Idee heraus richtig gerechnet, aber ein entscheidendes Wort im Gesetz überlesen.

Insofern haben wir jetzt verschiedene Blickwinkel.

Juristisch: Es darf gar kein Urlaub gestrichen werden, da kein voller Kalendermonat zusammen kommt.

Arbeitgeberfreundlich und schlecht recherchiert: Es sind irgendwie 2 Monate betroffen, also streichen wir rechnerisch 5 Urlaubstage.

Faire Lösung: Nun, diese Blickwinkel ist natürlich rein subjektiv. Aber wie ich schon schrieb, betrug die Fehlzeit einen Monat. So wäre m.E. ein Abzug von 2-3 Tagen angemessen.

Laut Gesetz steht ihm also der volle Urlaub zu - wie sinnig oder unsinnig das nun ist, darüber kann man jetzt natürlich endlos debattieren. Ich würde jedenfalls nicht so weit gehen, dem Mitarbeiter hier Kalkül bei der Planung zu unterstellen. Wie auch, ich kenne weder ihn, noch den Hergang. ;-)

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