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BR Befahrungen -> Fahrzeit = Arbeitszeit?

B
BRMH
Aug 2019 bearbeitet

Unser Unternehmen hat neben seinem Hauptsitz (in dem auch wir angelegt sind) mehrere kleinere Betriebsstätten auf denen wir für unsere Auftraggeber tätig sind. Diese Betriebsstätten werden von uns freigestellten regelmäßig nach unserem ermessen Befahren.

Die Frage dir sich uns immer wieder stellt lautet, wann unsere "Arbeitszeit" beginnt.

Wenn ich von zu Hause in´s Büro fahre ist dies natürlich keine Arbeitszeit. Was ist jedoch, wenn ich von zu Hause erst eine der Betriebsstätten besuche und von dort dann in´s Büro fahre? Zählt die "Arbeitszeit" dann ab verlassen des Hauses, oder ab eintreffen auf der Betriebsstätte?

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Community-Antworten (3)

K
krambambuli

09.08.2019 um 12:53 Uhr

Darüber kann man trefflich streiten. Oft praktiziert: Die längere Fahrzeit zur Aussenstelle minus die Fahrzeit von zu Hause zur Zentrale als Arbeitszeit. Allerdings wäre noch die im Betrieb geltende Reiserichtlinie und die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu beachten.

S
seehas

09.08.2019 um 13:44 Uhr

Welche Regelung gilt denn für die an diesen Betriebsstätten beschäftigten Mitarbeiter? In der Regel ist die Fahrt zum ersten Einsatzort die Fahrt zur Arbeit und mithin keine Arbeitszeit, es sei denn bei euch ist anderes vereinbart.

B
BRMH

09.08.2019 um 13:58 Uhr

Vielen dank für die bisherigen Antworten.

Die dort beschäftigten Mitarbeiter sind auf den jeweiligen Betriebsstellen fest angelegt. Daher ist ihnen dieser Betriebsteil als erste Tätigkeitsstelle zugewiesen. Sie kommen allerdings auch nicht zu unserem Hauptsitz sondern fahren direkt dort hin.

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