Unser Unternehmen hat neben seinem Hauptsitz (in dem auch wir angelegt sind) mehrere kleinere Betriebsstätten auf denen wir für unsere Auftraggeber tätig sind.
Diese Betriebsstätten werden von uns freigestellten regelmäßig nach unserem ermessen Befahren.

Die Frage dir sich uns immer wieder stellt lautet, wann unsere "Arbeitszeit" beginnt.

Wenn ich von zu Hause in´s Büro fahre ist dies natürlich keine Arbeitszeit.
Was ist jedoch, wenn ich von zu Hause erst eine der Betriebsstätten besuche und von dort dann in´s Büro fahre?
Zählt die "Arbeitszeit" dann ab verlassen des Hauses, oder ab eintreffen auf der Betriebsstätte?