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Erhöhung der der Wochenarbeitszeit von 37 auf 40 Stunden

B
BRPHS
Mrz 2023 bearbeitet

Ist der Betriebsrat Mitbestimmungspflichtig?

  • Aktuelle Betriebsvereinbarung und Arbeitsverträge mit 37 Stunden/Woche
  • Erhöhung auf 40 Stunden/Woche bei vollem Lohnausgleich
1.188012

Community-Antworten (12)

C
celestro

21.03.2023 um 14:11 Uhr

X
XYZ68

21.03.2023 um 14:29 Uhr

Vorrübergehend ja, ansonsten muss der Arbeitgeber schon mit jeden einzelnen verhandeln.

B
BRPHS

21.03.2023 um 14:47 Uhr

Danke für die schnellen Antworten. Ja, wir reden von der ganzen Firma.

C
celestro

21.03.2023 um 15:18 Uhr

Das ist ja normalerweise Sache der Tarifvertragsparteien. Woher kommt denn diese "Idee"? Gilt ein TV? Und ist das auf Dauer ausgerichtet? Denn ansonsten würde man das ja eigentlich eine Weile über die Anordnung von Überstunden regeln.

B
BRPHS

21.03.2023 um 15:55 Uhr

Die Idee ist damit den Fachkräftemangel im Elektrohandwerk auszugleichen. Die 40 Std sollen dann dauerhaft gelten.

W
wdliss

21.03.2023 um 16:02 Uhr

In dem ich die Wochenstunden von 37 auf 40 erhöhe mache ich den Job so attraktiv, dass mir die Bewerber die Tür einrennen? I doubt it ...

B
BRPHS

21.03.2023 um 16:14 Uhr

Wir stellen jede menge ein nur lässt die Qualität der Neueinstellungen zu wünschen übrig. Dementsprechend trennt man sich wieder. Naja dafür will er Urlaubs und Weihnachtsgeld wieder einführen. Das hat aber erstmal nicht mit der Fragestellung zu tun.

C
celestro

21.03.2023 um 17:15 Uhr

"Die Idee ist damit den Fachkräftemangel im Elektrohandwerk auszugleichen. Die 40 Std sollen dann dauerhaft gelten."

Dann ist das mMn eine Sache der Tarifparteien und der BR wäre somit "raus". Nur bis das im TV verankert ist, würde es wie gesagt über Überstunden laufen und dann wäre der BR zu beteiligen.

G
ganther

22.03.2023 um 00:47 Uhr

"Nur bis das im TV verankert ist, würde es wie gesagt über Überstunden laufen und dann wäre der BR zu beteiligen." Das sieht zumindest unser AG anders. Mein AG vereinbart gerne auch temporär mit nicht tarifgebunden MA vertragliche Arbeitszeiten höher als der tarifliche Rahmen. Wir hatten dazu mehrere Verfahren und sind nicht durchgedrungen. Auch das LAG hat es nicht so gesehen. Solange es über den Arbeitsvertrag läuft hat man das als nicht mitbestimmt gesehen

X
XYZ68

22.03.2023 um 08:32 Uhr

Prinzipiell ist die Arbeitszeit entweder im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag geregelt. Der BR ist nur bei der Lage und Verteilung der Arbeitszeit in der Mitbestimmung. Eine vorübergehende Erhöhung der Arbeitszeit unterliegt ebenso der Mitbestimmung. Ansonsten sind wir als BR raus.

Wenn ihr tarifgebunden seid, gilt der Tarifvertrag für beide Seiten, AG und Gewerkschaftsmitglieder. Für Nichtmitglieder gilt er erst einmal nicht, es sei denn im Arbeitsvertrag ist die Bindung an einen / den Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart.

So bleibt jetzt dem Arbeitgeber nur, auf jeden einzelnen Mitarbeiter zuzugehen und zu versuchen, eine Änderung des Arbeitsvertrages zu bekommen. Wenn der Mitarbeiter nicht einverstanden ist, kann der Arbeitgeber nur eine Änderungskündigung aussprechen, um seinen Willen durchzusetzen. Hier müsst ihr wieder angehört werden.

Neuen Mitarbeitern kann er natürlich prinzipiell einen entsprechenden Arbeitsvertrag anbieten.

C
celestro

22.03.2023 um 11:06 Uhr

"Das sieht zumindest unser AG anders. Mein AG vereinbart gerne auch temporär mit nicht tarifgebunden MA vertragliche Arbeitszeiten höher als der tarifliche Rahmen. Wir hatten dazu mehrere Verfahren und sind nicht durchgedrungen. Auch das LAG hat es nicht so gesehen. Solange es über den Arbeitsvertrag läuft hat man das als nicht mitbestimmt gesehen"

Sehr interessant ... Danke!

X
XYZ68

22.03.2023 um 12:47 Uhr

Es gibt durchaus Tarifverträge, in denen für einen bestimmten Prozentsatz an Mitarbeitern auch eine höhere Arbeitszeit vereinbart werden kann. Da ist man dann auch raus, da man erst ab einer Erhöhung um 10h pro Woche wieder in der Mitbestimmung für den Einzelnen ist.

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