Erstellt am 21.03.2023 um 13:11 Uhr von celestro
also reden wir nicht von ein paar wenigen Personen, sondern "von der ganzen Firma"?
Grundsätzlich:
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/mitbestimmung/basiswissen/arbeitszeitregelungen#:~:text=Kann%20der%20Betriebsrat%20immer%20bei,im%20Arbeitsvertrag%20oder%20Tarifvertrag%20geregelt.
Erstellt am 21.03.2023 um 13:29 Uhr von xyz68
Vorrübergehend ja, ansonsten muss der Arbeitgeber schon mit jeden einzelnen verhandeln.
Erstellt am 21.03.2023 um 13:47 Uhr von BRPHS
Danke für die schnellen Antworten.
Ja, wir reden von der ganzen Firma.
Erstellt am 21.03.2023 um 14:18 Uhr von celestro
Das ist ja normalerweise Sache der Tarifvertragsparteien. Woher kommt denn diese "Idee"? Gilt ein TV? Und ist das auf Dauer ausgerichtet? Denn ansonsten würde man das ja eigentlich eine Weile über die Anordnung von Überstunden regeln.
Erstellt am 21.03.2023 um 14:55 Uhr von BRPHS
Die Idee ist damit den Fachkräftemangel im Elektrohandwerk auszugleichen. Die 40 Std sollen dann dauerhaft gelten.
Erstellt am 21.03.2023 um 15:02 Uhr von wdliss
In dem ich die Wochenstunden von 37 auf 40 erhöhe mache ich den Job so attraktiv, dass mir die Bewerber die Tür einrennen? I doubt it ...
Erstellt am 21.03.2023 um 15:14 Uhr von BRPHS
Wir stellen jede menge ein nur lässt die Qualität der Neueinstellungen zu wünschen übrig. Dementsprechend trennt man sich wieder.
Naja dafür will er Urlaubs und Weihnachtsgeld wieder einführen. Das hat aber erstmal nicht mit der Fragestellung zu tun.
Erstellt am 21.03.2023 um 16:15 Uhr von celestro
"Die Idee ist damit den Fachkräftemangel im Elektrohandwerk auszugleichen. Die 40 Std sollen dann dauerhaft gelten."
Dann ist das mMn eine Sache der Tarifparteien und der BR wäre somit "raus". Nur bis das im TV verankert ist, würde es wie gesagt über Überstunden laufen und dann wäre der BR zu beteiligen.
Erstellt am 21.03.2023 um 23:47 Uhr von ganther
"Nur bis das im TV verankert ist, würde es wie gesagt über Überstunden laufen und dann wäre der BR zu beteiligen."
Das sieht zumindest unser AG anders. Mein AG vereinbart gerne auch temporär mit nicht tarifgebunden MA vertragliche Arbeitszeiten höher als der tarifliche Rahmen. Wir hatten dazu mehrere Verfahren und sind nicht durchgedrungen. Auch das LAG hat es nicht so gesehen. Solange es über den Arbeitsvertrag läuft hat man das als nicht mitbestimmt gesehen
Erstellt am 22.03.2023 um 07:32 Uhr von xyz68
Prinzipiell ist die Arbeitszeit entweder im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag geregelt. Der BR ist nur bei der Lage und Verteilung der Arbeitszeit in der Mitbestimmung. Eine vorübergehende Erhöhung der Arbeitszeit unterliegt ebenso der Mitbestimmung. Ansonsten sind wir als BR raus.
Wenn ihr tarifgebunden seid, gilt der Tarifvertrag für beide Seiten, AG und Gewerkschaftsmitglieder. Für Nichtmitglieder gilt er erst einmal nicht, es sei denn im Arbeitsvertrag ist die Bindung an einen / den Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart.
So bleibt jetzt dem Arbeitgeber nur, auf jeden einzelnen Mitarbeiter zuzugehen und zu versuchen, eine Änderung des Arbeitsvertrages zu bekommen. Wenn der Mitarbeiter nicht einverstanden ist, kann der Arbeitgeber nur eine Änderungskündigung aussprechen, um seinen Willen durchzusetzen. Hier müsst ihr wieder angehört werden.
Neuen Mitarbeitern kann er natürlich prinzipiell einen entsprechenden Arbeitsvertrag anbieten.
Erstellt am 22.03.2023 um 10:06 Uhr von celestro
"Das sieht zumindest unser AG anders. Mein AG vereinbart gerne auch temporär mit nicht tarifgebunden MA vertragliche Arbeitszeiten höher als der tarifliche Rahmen. Wir hatten dazu mehrere Verfahren und sind nicht durchgedrungen. Auch das LAG hat es nicht so gesehen. Solange es über den Arbeitsvertrag läuft hat man das als nicht mitbestimmt gesehen"
Sehr interessant ... Danke!
Erstellt am 22.03.2023 um 11:47 Uhr von xyz68
Es gibt durchaus Tarifverträge, in denen für einen bestimmten Prozentsatz an Mitarbeitern auch eine höhere Arbeitszeit vereinbart werden kann. Da ist man dann auch raus, da man erst ab einer Erhöhung um 10h pro Woche wieder in der Mitbestimmung für den Einzelnen ist.