Höhergruppierung Leistungszulage
Hallo,bei einer Höhergruppierung kann der AG die Leistungszulage neu bestimmen. Wieviel Prozent% oder Punkte können die denn abziehen? Wäre es möglich das man die LZ auf komplett auf 0 heruntersetzt oder gibt es hier einen Prozentsatz den man runtersetzen kann!?
Community-Antworten (1)
20.03.2023 um 22:31 Uhr
Ich vermute mal dass Du die Leistungszulage nach ERA der IGmetall meinst.
Dort kann der AG bei Höhergruppierung die Zulage bis zur nächsten Beurteilung streichen.
Der BR kann allerdings auch eine Betriebsvereinbarung abschließen, welche dieses genauer regelt.
Die Gewerkschaften können hier besser weiterhelfen da es sich um Tarifvertrag regeln handelt
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