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Freistellung für BRV, wie verhalte ich mich

B
BR5901
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo

ich bin BRV, da wir in unserer NL unter 200 MA sind habe ich keine Freistellung. Habe aber per Beschluss festgelegt das ich drei Tage fest für die Aufgaben im BR tätig sein werde. Dienstag, Donnerstag u Freitag sind meine festen Tage. Montag u Mittwoch also an meinem Arbeitsplatz tätig. Ich nutze also den Dienstag um die Sitzung vorzubereiten. Donnerstag Sitzung leiten etc.pp und Freitag Nachbereitung. Ggf. helfe ich nachmittags aus wenn ich früher fertig bin. Was eher selten ist.

Nun bin ich von Dienstag bis Dienstag wegen einer Zahn OP krank geschrieben. Möchte nun den kommenden Mittwoch zusätzlich für BR Arbeit nutzen. In der nächsten Woche steht Dienstag das Monatsgespräch mit dem Betriebsleiter an und Mittwoch ist Betriebsversammlung Zwei Termine 8 Uhr u 16:30 Uhr zweks Füh u Spätdienst. Benötige also auch den Montag um Vorarbeiten zu erledigen. Ich setze also meinen AL darüber in Kenntnis. Er ist damit nicht einverstanden und teilt mir mit das ja bis zur Betriebsversammlung drei Tage Zeit wären, das reiche doch um die BV vorbereiten zu können. Den Mittwoch wo die Betriebsversammlung stattfindet stellt er mich frei, jedoch die beiden anderen Tagen nicht. In der Mail hat er auch den Betriebsleiter in CC gesetzt. Ich habe ihn geantwortet das ich hier nicht gefragt habe, sondern ihn darüber informiert habe und diese Tage benötige. Jetzt kam eine Mail vom besagten Betriebsleiter mit der Bitte um Einladung zur nächsten BR Sitzung um dieses Thema mit dem Gremium besprechen zu können. Die stv. BRV hat mir vorgeschlagen ich solle den Kompromiss auf einen zusätzlichen Tag vorschlagen. Wie ist eure Meinung bzw. gerne auch Erfahrungsberichte.

Danke

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Community-Antworten (6)

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Eisfee

18.03.2023 um 13:26 Uhr

Die Freistellung ist keine Bitte, sondern zur Kenntnis zunehmen. Du hast als BR nach sorgsamer Überlegung entschieden, das du dich §37 abs2 BetrVG freistellest. Du musst den AG auch nicht sagen was du machst. Wenn kann er das vor Gericht verlangen. Also einfach sagen das man an dem Tag BR Arbeit macht und Fertig. Falls es eskaliert kann man noch den § 119 abs 1 mal erwähnen, das sollte dann, aber das äußerste Mittel sein.

B
BR5901

19.03.2023 um 15:55 Uhr

erst mal danke Eisfee für dein Feedback.

Klar, Freistellung ist keine Bitte, muss auch keine Argumente bringen wofür ich die Zeit benötige. Es wird aber in meiner Firma alles der Versorgung der Kunden untergeordnet. Und das unser Betriebsleiter nun das Thema beim Gremium ansprechen will, zeigt mir das er da die Kollegen*innen einschwören will. BR Arbeit ist nicht so wichtig, unsere Kunden müssen bedient werden und das sichert unseren Arbeitsplatz.

Mir geht es nun eher um die Frage, wie reagiere ich auf die Anfrage des BL bei der nächsten Sitzung dabei sein zu wollen und das Thema ansprechen will. Da hat doch das Gremium nichts mit zu tun...

E
Eisfee

19.03.2023 um 17:44 Uhr

Du kennst dein Gremium am besten und euer Kunde ist der Mitarbeiter. Es gab doch bestimmt schon eine BV bei euch, die sehr schnell gemacht werden mussten, oder Genehmigung für Dienstpläne, Mehrarbeit etc. Wie gefällt es dem AG, wenn das Ewigkeiten brauch, weil man diese Arbeit vernachlässigt. Zuletzt Du hast das Hausrecht, falls das Einschwören etwas übertrieben wird.

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DummerHund

19.03.2023 um 21:42 Uhr

Da ihr unter 200 MA seit hasst du keinen Anspruch darauf dich per Beschluss für immer wieder die selben Tage frei stellen zu lassen. Diesen Beschluss würde jeder Richter mit Kusshand einkassieren. Was du jedoch machen kannst ist dich jedes mal beim Vorgesetzten zur BR Arbeit ab zu melden und ist die BR Arbeit beendet und du kehrst an deinem Arbeitsplatz zurück dich wieder an zu melden...... und das täglich, wenn du täglich BR Arbeit machst. Siehe dazu § 37 Abs. 2 BetrVG: So wie du es derzeit praktizierst könnte der AG dich theoretisch Abmahnen und im Widerholungsfall kündigen. Du willst während einer AU Betriebsratsarbeit machen.......das darfst du und der AG kann es dir nicht verbieten (Ausnahme gebe es nur wenn du nach § 38 BetrVG voll Freigestellt währest). Der AG braucht dir, wenn du in der AU jetzt BR Arbeit machst die Zeit nicht zu vergüten..... heisst, du machst es dann in deiner Freizeit. In der Regel hat jeder BRV auch einen Stellvertreter. Nur wofür wählt man einen Stelli wenn der seinen Job eh nicht ausführen darf. Und tauchen mal brisante Themen auf die der Stelli offensichtlich nicht erledigen kann, kann man Termine und andere Dinge auch verschieben

M
Muschelschubser

20.03.2023 um 09:38 Uhr

@Dummerhund

Da gibt es durchaus unterschiedliche Deutungen.

Wir sind auch mal unter 200 MA gerutscht und mussten dann durch die turnusmäßige BR-Wahl im reduzierten Gremium unsere 38er Freistellung aufgeben.

Daraufhin hatten wir uns Rat bei der Hausjuristin der Gewerkschaft gesucht.

Und da gab es eben zwei Deutungsmöglichkeiten zum 37er.

1.) Die erste Deutungsmöglichkeit geht in Deine Richtung: Sich pauschal auf Verdacht freistellen und die originäre Tätigkeit für diese Zeit fallenlassen. Dann muss man sich nicht wundern, wenn einem das irgendwann auf die Füße fällt.

2.) Die Betriebsratsarbeit, die nachweislich vorhanden ist, auf bestimmte Tage kanalisieren und das der GL so mitteilen. Das macht die BR-Arbeit für alle Seiten planbarer und kann durchaus auch auf den 37er gestützt werden. Man muss halt nur im Zweifel darlegen, dass der Bedarf an den definierten Tagen auch besteht.

So haben wir es dann auch geregelt und auch gegenüber der GL kommuniziert - wobei in unserem Unternehmen aber auch jeder weiß, dass wenn die BR-Aufgaben schneller erledigt sind als in der definierten Freistellung, der originären Tätigkeit nachgegangen wird. So lese ich es in diesem Fall aber auch heraus.

R
rtjum

20.03.2023 um 14:10 Uhr

ist der Betriebsleiter euer Ansprechpartner im Monatsgespräch? Wenn ja dann kann er das gerne dort mit Euch besprechen, wenn nein verweist ihn an die GL eures Unternehmens er möge das über die aufnehmen und das könnte dann im nächsten Monatsgespräch thematisiert werden. Dann muss er das seinen Vorgesetzten erklären. Sowas ist kein Thema für eine BR-Sitzung.

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