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Wie geht man vor bei vermuteter Betriebsänderung.

E
Eisfee
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo, Ich bin im Einzelhandel tätig und mein AG, hat Wochen/Tagesstunden gekürzt. Bedeutet das maximal pro Tag 11 Arbeitsstunden ingesamt nur anfallen dürfen. Dadurch kommen die Kollegen nicht mehr auf ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Dem AG ist klar das er diese Stunden nicht als minus anrechnen kann, da er sie Verursacht hat. Nun gehen wir davon aus, das es der erste Schritt für eine Betriebsänderung ist. Einfach zur GL gehen und sagen wir denken das es eine Betriebsänderung ( §111 BetrVG) ist, wäre eine schlechte Idee. Was für Möglichkeiten gibt das BetrVG noch her, so das man sich schon vorbereiten kann.

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Community-Antworten (11)

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rtjum

17.03.2023 um 10:56 Uhr

im nächsten Monatsgespräch nachfragen was das soll. Wenn Stunden gekürzt werden seid ihr ja auch über Schichtpläne etc dabei, wenn sich Anfangs- und Endzeiten ändern, Pausenzeiten anders werden usw. zustimmung zu den geänderten Plänen verweigern.

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celestro

17.03.2023 um 11:04 Uhr

Vorsicht! Mehr als 10 Stunden pro Tag ist eh nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wenn der AG hier Stunden kürzt, um sich an Gesetze zu halten, muss er dafür nicht "gerade stehen".

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Eisfee

17.03.2023 um 11:11 Uhr

@celestro Nein der Laden ist 10 Stunden besetzt, natürlich mit mehr als einer Person.

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Eisfee

17.03.2023 um 11:18 Uhr

@rjtum da ist nicht viel Spielraum, pausenzeiten und die ganze anderen Sachen werden eingehalten. Antwort beim Monatsgespräch. Sie wollen damit die Stundenumsatzleistung damit erhöhen. Wir haben da nicht weiter nachgefragt, weil wir nicht vorzeitig was auslösen wollten.

C
celestro

17.03.2023 um 11:45 Uhr

"Nein der Laden ist 10 Stunden besetzt, natürlich mit mehr als einer Person."

Dann verstehe ich das Problem nicht, Sorry!

Hat das Geschäft jetzt kürzer geöffnet? Dann sehe ich nicht, wieso die Leute nicht mehr auf ihre Stunden kommen sollen.

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Eisfee

17.03.2023 um 11:55 Uhr

@ celestro ja es ist auch kürzer geöffnet. Doch früher wurden eben drei bis 4 Mitarbeiter eingesetzt. Da waren es 15 Stunden gesamt.

C
celestro

17.03.2023 um 12:10 Uhr

"Einfach zur GL gehen und sagen wir denken das es eine Betriebsänderung ( §111 BetrVG) ist, wäre eine schlechte Idee."

Warum?

Wobei ... wenn der Laden um Kosten zu sparen etwas kürzer öffnet, sehe ich auch ehrlich gesagt keine Betriebsänderung.

"Doch früher wurden eben drei bis 4 Mitarbeiter eingesetzt. Da waren es 15 Stunden gesamt."

Tut mir leid, aber das versteht doch kein Mensch. Wenn kürzer offen ist, kann man es so regeln, das sich die Stunden der MA stärker überschneiden. Von daher noch immer keine Ahnung, wo das Problem liegt.

X
XYZ68

17.03.2023 um 13:53 Uhr

Kann es sein, das mit diesen 11 Stunden am Tag die Gesamtsumme der Stunden aller eingesetzten Mitarbeiter am Tag im Geschäft gemeint sind?

Prinzipiell muss der Arbeitgeber ja die Mitarbeiter so planen, dass sie auf ihre Stunden kommen, ansonsten würde der Annahmeverzug greifen.

Eure Angriffsfläche hier ist die Lage und Verteilung der Arbeitszeit. BetrvG §87 (1) 2

Hier seid ihr in der vollen Mitbestimmung.

Außerdem ist ein weiterer Angriffspunkt im gleichen Paragraphen der Punkt 7 (Arbeits- und Gesundheitsschutz). Durch weniger Personal kann es zur Mehrbelastung kommen und dadurch zu einer Gefährdung der Gesundheit. Nur mal als Ansatz.

S
seehas

17.03.2023 um 14:54 Uhr

Wie geht man vor? - Nachfragen!

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Eisfee

17.03.2023 um 15:43 Uhr

@xyz68 Ja genau du hat’s es erfasst. Der Annahmeverzug ist klar und der AG bestreitet diesen auch nicht. psychische Belastung, ja das ginge denn es macht die Mitarbeiter natürlich nervös, ein Betrieb macht ja sowas nicht aus Nettigkeit.

Ich kenne es eben so das man den AG (§111) auf keinen Fall drauf ansprechen soll. Nicht das man über sowas früher verhandeln muss als nötig.

X
XYZ68

20.03.2023 um 08:40 Uhr

Die Gründe für eine solche Planung können sehr vielfältig sein und müssen nicht unbedingt eine Betriebsänderung bedeuten. Es kann auch ganz simpel eine Planung auf Grund der Personalstärke sein.

Prüft die Dienstpläne genau, denn hier habt ihr auf jeden Fall die volle Mitbestimmung. Lasst euch die Gründe erklären. Bei mehr als 100 MA könnt ihr auch den Wirtschaftsausschuss ins Spiel bringen.

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