Betriebsänderung geplant ?
Hallo zusammen, wir sind eine GmbH (Vertrieb und Service) neben noch anderen GmbHs (Logistik, Produktion, usw) in einem Konzern mit 13000 Mitarbeiter. Wir haben Tarifbindung, jede GmbH hat einen Betriebsrat, es gibt einen Konzernbetriebsrat, Betriebsvereinbarungen usw. Im letzten Jahr wurde eine neue GmbH (mit zur Zeit 29 Mitarbeiter) gegründet, welche aber ohne Tarifbindung, Betriebsrat, usw. fungiert. Die Mitarbeiter sind mit AT - Verträgen unterster Gruppen, im Vergleich unseres ERA Tarifvertrages eingestellt. Kurios, der Abteilungsleiter unseres Service, ist gleichzeitig Geschäftsführer dieser GmbH. Diese neue GmbH sollte für unsere GmbH, speziell im Service, zusätzliche Dienstleistungen erbringen, also uns im Service unterstützen, ursprünglich mit leichteren Tätigkeiten, keine Spezialisierten, wie in unserem Service erforderlich. Seit diesem Jahr, wurden in dieser Gesellschaft Veränderungen herbeigeführt, die sehr bedenklich sind. Zunächst sollen die Gruppenleiter unseres Services, diese Mitarbeiter fachlich mit betreuen (nicht disziplinarisch), auf Anfrage der Gruppenleiter beim Abteilungsleiter, auf welcher gesetzlicher Grundlage, wie veränderte Aufgabenbeschreibung, Anpassung der Vergütung usw. sich die Betreuung beruht, beruft sich der Abteilungsleiter welcher gleichzeitig, wie schon erwähnt, auch Geschäftsführer der anderen Gesellschaft ist, auf sein Direktionsrecht, also nach Weisung des Vorgesetzten und es gibt keine Änderung für die Gruppenleiter !?! Ist so etwas überhaupt zulässig? Von unseren Servicetechniker, die ebenfalls diese Kollegen mit betreuen bzw. anlernen sollen, erfahren wir, dass diese nun auch an Spezialaufgaben ausgebildet werden sollen. Wir als Betriebsrat stellen fest, dass wenn aus unserem Service, Kollegen ausscheiden (Rente, Kündigung), diese Stellen nicht bei uns nachbesetzt werden, sondern zunehmend dann in dieser neuen GmbH eingestellt werden. Wir haben unserer Geschäftsführung aufgefordert, dem BR - Gremium umfangreiche, ausführliche und verbindliche Informationen zum Thema zukommen zu lassen, Antwort steht aber noch aus. Wir vermuten, dass hier eine Betriebsänderung im großem Stil geplant wird. Was bei einer Betriebsänderung zu tun ist (Interessenausgleich, Sozialplan, usw) ist uns bekannt. Worauf müssen wir noch achten? Wie gehen wir weiter vor?
Community-Antworten (2)
01.02.2021 um 16:49 Uhr
Am besten nehmt ihr euch einen Sachverständigen. Das sieht ja § 111 BetrVG durchaus vor.
01.02.2021 um 17:26 Uhr
Hallo, Danke für die Info, ja, wir haben das auch schon in Erwägung gezogen, wir müssen aber erst einmal der GF die Gelegenheit geben, sich zu äußern. Zudem sammeln wir erst Informationen, um Fakten vorlegen zu können. Insofern schwierig, da wir für diese GmbH nicht zuständig sind und nur Insider Informationen haben.
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