Um/Rückgruppierung im Lohn durch eigenen Wunsch auf Versetzung auf andere Stelle
Hallo Zusammen, kurze Einführung wir haben 10 Lohngruppen mit unterschiedlichen Anfordrungen und Qualifikationsfortschritten darin. Ein Mitarbeiter hat sich aufgrund Qualifikation an einer Anlage in die 5/1 gearbeitet. Jetzt möchte er gerne eine andere Anlage fahren da ihm seine jetzige Tätigkeit nicht mehr zusagt ,er sich einfach verändern möchte! Es gab eine Stellenausschreibung auf die Stelle die aber in der 4/1 startet. In der Vergangenheit hat der AG bei diesem obigen Szenario an anderer Stelle bereits mehrfach die AN rückruppiert ,da auf eigenem Wunsch. Jetzt haben wir als Betriebsrat der Versetzung aber nicht zugestimmt,da in unseren Augen eine Benachteiligung gegenüber anderen vergleichbaren AN oder im Bezug auf Vergangene Handlungen besteht. Da der AG dem betroffenem MA die derzeitige LG von 5/1 weiter zugesteht würde.
Uns würde eure Meinung zu dem Beispiel interessieren, hättet ihr genauso gehandelt?
Gruß Sebastian
Community-Antworten (6)
15.03.2023 um 10:55 Uhr
Ihr wiedersprecht einer Versetzung die vom AN persönlich, inclusive Rückgruppierung, gewollt ist?! WOW Mehr sag ich dazu nicht.
15.03.2023 um 11:24 Uhr
der AN will natürlich nicht seine Rückgruppierung! (denke du hast es falsch verstanden)wie erklärst du dann den anderen Kollegen das diese Rückgruppiert wurden und er nicht? Willkür?
15.03.2023 um 11:40 Uhr
dann hab ich das falsch verstanden. Aber, neue Anlage, neue Gruppierung. Warum soll ein AN mehr Gehalt bekommen, wenn er an einer neuen Anlage arbeitet? Nur weil er an der anderen Anlage sich, durch Fachwissen an dieser Anlage, auf 5/1 hochgearbeitet hat? Ist ja auch ein neues Tätigkeitsfeld, ist ja nicht mit der alten Anlage vergleichbar, sonst würde der AN nicht wechseln wollen. Oder hab ich das auch wieder falsch verstanden?
15.03.2023 um 12:06 Uhr
Ihr könntet den Spieß auch umdrehen und der Versetzung mit Beibehaltung von 5/1 zustimmen.
Damit hättet ihr dann einen Präzedenzfall im Unternehmen und ein Argument, auch die anderen Kollegen, die in der Vergangenheit zurückgestuft wurden nun wieder anzuheben/anzupassen. Niemand sagt allerdings, dass das einfach wird... und bei zukünftigen Versetzungen könnt ihr das auch nutzen um zu verhindern, dass weitere Kollegen zurückgestuft werden.
Was in der Vergangenheit gemacht wurde, muss nicht bis St. Nimmerlein beibehalten werden.
15.03.2023 um 12:14 Uhr
Ich fürchte auch das ihr hier mit stumpfen Schwertern kämpft. Dem Pedanten ist es ja wohl bewusst das er dann weniger Geld bekommt und daher greift der Bestandsschutz nicht. Aus deinem Text entnehme ich das dies ja nicht das erste mal ist das ein MA sich versetzen lassen will, und genau da würde ich ansetzen. Was stimmt wo nicht das MA auf ihrem Arbeitsplatz nicht zufrieden sind. Ihr könnte entweder einen Aushang machen das man bei Versetzung auch mit weniger Geld rechnen muss, oder dies auf der nächsten Betriebsversammlung zum Thema machen.
15.03.2023 um 12:37 Uhr
Warum sie wechseln wollen ,liegt wohl daran das es sehr eintönig ist an dem einen oder anderen Bereich, und der neue "Job" noch mehr Abwechslung bietet(Baggerfahren ;))Oder eben von Akkordarbeit in das Reinigungsteam mit nur Nachtschicht. Ich denke hier sucht sich jeder schon seinen eigen Vorteil den er sieht raus. Wie gesagt uns gings um diese Benachteiligung im Vergleich mit der Vergangenheit, aber der Ansatz es zukünftig anders zu gestalten ist auch interessant!
Verwandte Themen
Mitarbeiterin will auf eigenen Wunsch Filiale wechseln, aber BR will dies unbedingt verhindern
ÄlterHallo Zusammen, wir haben folgendes Problem: einer unserer Mitarbeiterinnen möchte auf eigenen Wunsch, um sich beruflich weiter zu entwickeln (Aufstiegsmöglichkeit, mehr Gehalt, etc.), in eine unser
Korrigierende Rückgruppierung?
ÄlterBei einem/r Mitarbieter/in soll soll eine korrigierende Rückgruppierung durchgeführt werden. Als Argument wird durch die GF angeführt, dass der/die Mitarbeiter/in schon immer zu hoch eingruppiert war,
Rückgruppierung bei Betriebsübergang nach § 613a BGB rechtens?
ÄlterFür einen Teil unseres Pflegebereiches soll ein Betriebsübergang nach § 613a BGB zum Jahreswechsel stattfinden. Eine MA hat widersprochen. Der AG bietet ihr nun zwei andere Stellen an, welche eine Rü
Rückgruppierung für Sachbezug
ÄlterIn unserem Betrieb wird beabsichtigt, eine Entgeltumwandlung für die Anschaffung von Jobrädern durchzuführen. Da lt. Gewerkschaft die Umwandlung von Tarifgehältern nur für Altersvorsorge möglich ist,
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute