Guten Tag,

gestern habe ich (mit gutem Hintergrund) beim AG eine Brutto-Gehaltsliste aller Mitarbeiter-/innen angefordert gem. § 80 Abs. 2 BetrVG.

Heute erhalte ich die Liste - allerdings unvollständig.
Es fehlen die Gehälter von 2 Vorgesetzten, die allerdings NICHT leitende Angestellte sind.

Lt. Angabe des Personalsachbearbeiters hat der Chef ihn angewiesen, diese beiden Gehälter nicht mit auf der Liste aufzuführen.

M.E. kann der AG sich nicht über das Betriebsverfassungsgesetz stellen, welches klar vorgibt, dass ALLE Gehälter anzugeben sind (außer denen der ltd. Angestellten).

Welche Reaktion wäre nun angebracht?

Danke & schöne Grüße,
imebro