Kostenübernahme / Betriebsversammlung (Reise und Übernachtung)
Hallo,
ist der Arbeitgeber verpflichtet die Reise- sowie Übernachtungkosten für Angestellten zu übernehmen, die an der Betriebsversammlung (die 2 Stunden dauert) teilnehmen wollen? Man hat die Möglichkeit entweder persönlich oder virtuell teilzunehmen. Trotzdem entscheidet man sich persönlich teilzunehmen, was in dem Fall bedeuten würde, 1300km hin und zurück mit dem Auto zu fahren (fall in dem man beabsichtigt auch zu übernachten, in der Stadt wo die Betriebsversammlung stattfindet). Ist der Arbeitgeber auch verpflichtet die Reisezeit auch als Arbeitszeit zu berücksichtigen? Gibt es dafür ein klares Gesetzt?
Vielen Dank!
Community-Antworten (1)
17.03.2023 um 13:00 Uhr
Kann mir irgendwie schwer vorstellen, das der AG derart hohe Kosten zahlen muss, wenn man auch "online" teilnehmen kann.
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