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Geringfügige Beschäftigung

M
Mebus
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo,mein kleiner Finger und der nebenan liegende Ringfinger sind durch einen ärtztefusch taub und ich bekomme sie nicht mehr gerade.trotzdem bekomme ich meine Arbeit zur Zufriedenheit des Chefs hin.trotz alle dem will er mich nur noch geringfügig einstellen.darf er das und ab wann ist man körperlich eingeschränkt.

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Community-Antworten (3)

J
jutti1965

14.03.2023 um 07:09 Uhr

Hallo, du kannst versuchen einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Ich glaube zwar nicht dass du 50% bekommst aber du kannst dich mit einem GDB von 30 Gleichstellen lassen und hast somit einen gewissen Kündigungsschutz. Des weiteren würde ich in den AV schauen was da steht. Bei einer Änderungskündigung bleibt die immer noch der Weg der Kündigungsschutzklage.

R
rtjum

14.03.2023 um 09:01 Uhr

was bedeutet, dass er dich nur noch geringfügig einstellen will? Hast Du einen befristeten Arbeitsvertrag oder will den bestehenden, unbefristeten AV ändern?

K
Kehler

14.03.2023 um 10:42 Uhr

Wenn du eine GdB von 50 hast, kannst du Teilzeitbeantragen und nicht der AG. (§164 SGB IX)

Und bitte lasst das Prozent weg. Es heist Grad der Behinderung und nicht PROZENT.

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