Erstellt am 13.03.2023 um 14:14 Uhr von Muschelschubser
Also da eine Kündigung erst ab Zugang beim Empfänger rechtswirksam wird, müssten doch eigentlich beide Kündigungen die Kündigungsfrist gleichermaßen am 13.03. auslösen, oder sehe ich das falsch?
So gesehen müsstest Du bis zum 14.04. weiter angestellt sein.
(Sofern die Kündigungsfrist nicht zum Monatsende gilt, dann wärst Du bis zum 30.04. an Bord).
Ich würde den WhatsApp-Verlauf mal behalten, da man Dir ja vorher mehrfach bestätigt hat, die Kündigung würde NICHT vorliegen - und dass sie erst am 13.03. im Briefkasten war.
Da kann dann im Nachhinein keiner behaupten, die Kündigung hätte so lange beim Chef gelegen. Der Chatverlauf würde diesen Widerspruch dokumentieren.
Ansonsten will ich Dir nicht zu Nahe treten, aber ein vager Austrittstermin ist sicherlich kein Grund sich NICHT woanders vorzustellen. Wenn grundsätzliches Interesse an Dir besteht, dann wird man auch den Dienstantritt im Nachgang klären können.
Dass Du ein Arbeitsverhältnis kündigst ohne gleichzeitig an einem Plan B zu arbeiten, dafür hast Du sicher Deine Gründe.
Dass die Infektion Dir in die Quere kam, ist natürlich unstrittig.
Erstellt am 13.03.2023 um 14:26 Uhr von Alic
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Datum ab wann man kündigen kann ist immer am 15 oder zum Ende des Monats.
Die WhatsApp Nachrichten belegen dass ich mehrmals nachgefragt habe bei 2 Personen und 1 Mal beim Chef persöhnlich das würde immer wieder verneint. Ich habe aber keine Aufzeichnung vom Telefonat. Nachdem sie mir heute geschrieben haben dass die beiden kündigungen heute im "Briefkasten lagen" eingegangen sind. Ich habe darauf geantwortet das sie ab heute dann gültig sind und nach 1 Monat ich erst kündigen kann. Dann meinte sie die kündigung lag ganze Zeit beim Chef. Was soll ich nun tun ? Kann ich irgendetwas denen schreiben damit ich nicht in 2 Tagen gekündigt bin . Mfg
Erstellt am 13.03.2023 um 15:01 Uhr von Muschelschubser
Da zwei widersprüchliche Aussagen im Raum stehen, würde ich mir Rat holen.
Bist Du in der Gewerkschaft oder hast eine Berufs-Rechtsschutz?
Oder habt Ihr einen BR? Es ist zwar Individualrecht, aber er hat ggf. einen Draht zur Gewerkschaft oder kann einen Arbeitsrechtler empfehlen.
Das mit der Kündigung auf dem Schreibtisch des Chefs klingt für mich nach einer Schutzbehauptung, weil sie gemerkt haben dass nach der ersten Argumentation die Kündigung erst zum 15.04. greifen würde.
Ich könnte mir vorstellen, dass das ein Anwalt auch so sehen würde.
Allerdings könnte Dir zum Verhängnis werden, dass Dein ursprünglicher Antritt ja die Kündigung zum 15.03. gewesen ist.
Um das zu beurteilen, sind wir alle hier (und auch der BR) eigentlich zu wenig Jurist.
Erstellt am 13.03.2023 um 15:05 Uhr von Alicapan
Ich habe in meiner kündigung reingeschrieben zum nächstmöglichen Zeitpunkt laut Vertrag. Also nicht explizit den 15.04 angegeben.
Ich habe keinen Anwalt oder Rechtsschutz aber ich habe Geld um mir rat einzuholen.