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Homeoffice Unterschied wegen Entfernung

H
Hale
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns soll Homeoffice eingeführt werden, aber max 1- 2 Tage die Woche. Da die Geschäftsleitung dem Homeoffice sehr kritisch gegenübersteht, will diese die Anzahl der Tage möglichst minimieren. Der Vorschlag der Abteilungsleitung wäre nun 1 Tag für alle und 2 Tage für diejenigen, die mehr als z.B. 20 km Anfahrt haben. Wie sieht es da mit der Gleichbehandlung aus, darf ich den Unterschied wegen der Entfernung machen?

Danke für eure Antworten

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Community-Antworten (2)

S
SabIka

10.03.2023 um 13:12 Uhr

Diese Regelung wird nur viel Unfrieden, Neid und Missgunst bringen.

Regelt mit dem AG eine vernünftigste Betriebsvereinbarung zu mobiler Arbeit, die dann auch für alle Beschäftigte gleich ist.

Beispiel: Wir haben 50 % mobile Arbeit für alle geregelt und in Ausnahmefällen können Mitarbeiter bei OK von Vorgesetzten und BR auch mehr machen.

M
Muschelschubser

10.03.2023 um 13:16 Uhr

Ich glaube, dass Du das hier nicht rechtssicher beantwortet bekommen wirst.

Es laufen zig Diskussionen darüber.

Die einen argumentieren, dass die Durchsetzung des HomeOffice-Anspruchs über den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz erfolgen kann. Hierbei geht es allerdings vor allem um die Frage, ob überhaupt jedem das Recht auf HomeOffice zusteht.

Die anderen argumentieren, dass die Gleichbehandlung gar nicht zu gewährleisten sei, weil es die Tätigkeit bei vielen gar nicht hergibt.

Man müsste also eine mögliche Gleichbehandlung von kleineren Gruppen mit vergleichbarer Tätigkeit betrachten.

Und da stellt sich die Frage: ist es unfair, eine Grenze bei 20km zu ziehen? Oder ist es unfair, alle gleich zu behandeln, wodurch aber MA mit größerer und MA mit kürzerer Anfahrt unterschiedlich profitieren?

Außerdem bildet der Gleichbehandlungsgrundsatz ein Spannungsfeld zum Weisungsrecht des AG, der durchaus darüber befinden kann, wo die Arbeit zu verrichten ist.

Insofern sagt mir mein Bauchgefühl erstmal, dass solche Vereinbarungen per BV grundsätzlich möglich wären. Man muss bei diesem noch sehr frischen Thema aber immer damit rechnen, dass es zu dem Thema Gesetzesänderungen oder weitere Urteile gibt, so dass das Günstigkeitsprinzip eine solche Regelung auch mal konterkarieren kann.

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