Erstellt am 15.09.2016 um 11:03 Uhr von nicoline
@Glaswand
Betriebsverfassungsgesetz
§ 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden................
Wenn der AN sich traut, kann er auf diesen § hinweisen und angeben, dass es für ihn nicht der Billigkeit entspricht, wenn so viele andere MA den Inhalt dieses Gespräches mitbekommen und um einen anderen Raum bitten.
Erstellt am 15.09.2016 um 11:04 Uhr von celestro
Die beiden Personen können nicht etwas leiser reden ?
Ansonsten ist das natürlich ein vertrauliches Gespräch, das niemanden etwas angeht. Sollte man also nicht mitmachen.
Erstellt am 15.09.2016 um 11:06 Uhr von Glaswand
@celestro
;O)) manche Themen bringen es mit sich, dass die Stimmlagen auch etwas lauter werden können....
Gruß
Glaswnad
Erstellt am 15.09.2016 um 11:19 Uhr von gironimo
Ich frage mich, wie der Personalchef ansonsten seine Arbeit macht. Bei dem sind ja dann vertrauliche Gespräche unmöglich.
Wenn Personalgespräche laut zu werden drohen, sollte man ohnehin den BR hinzuziehen. Und der wird doch hoffentlich dafür sorgen, dass das Gespräch nicht zum öffentlichen Tribunal wird.
Erstellt am 15.09.2016 um 11:27 Uhr von Glaswand
@gironimo
ja, das ist die Kardinalsfrage.
Aber es gibt ja auch Gespräche im Personalbüro bei denen nicht zwingend ein AN anwesend ist.
Also würdes ihr sagen, dass für ein Personalbüro doch eigentlich die gleichen baulichen "Voraussetzungen" gegeben sein müssen wie für ein BR Büro (daüfr gibt es ja Urteile, zu dem anderen finde ich eben nichts)
Gruß
Glaswand
Erstellt am 15.09.2016 um 12:52 Uhr von Zappelmann
> Büro der Personalleitung stattfindet, dass Glastüre und Wände hat und keine
> Schallschutzwände: Sprich, man kann auf dem Flur und in den angrenzenden Büros jedes Wort
> verstehen?
Tut mir leid, aber ich kann mir ein solches Büro für die Personalleitung absolut nicht vorstellen.