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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiter Schließfach mit Glastür

L
LK327
Jul 2023 bearbeitet

Hallo Kollegen, Unser Chef will Mitarbeiter Schließfächer mit Glastür aufstellen. Die sollen Arbeitsplatznah sein. Im Lager. Am Eingang gibt es geschlossene Spinde.

Die Arbeitsplatznahen zusätzlichen kleinen Schließfächer sollen mit Glastür sein, aus Diebstahlschutz gründen und damit man sehen kann, welches Fach "bewohnt" ist oder mal gereinigt werden muss. Die Nutzung der Fächer wäre freiwillig. Man muss ja nichts rein legen.
Wir möchten nicht einsehbare Fächer, weil unter umständen auch Private Dinge dort liegen könnten.

Zieht das Argument Diebstahlschutz oder wiegt das Persönlichkeitsrecht stärker?

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Community-Antworten (7)

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jutti1965

11.07.2023 um 09:58 Uhr

Hallo, nein, der BR ist nicht in der Mitbestimmung. der AG hat laut § 90 BetrVG euch zu unterrichten und mit euch zu beraten aber er hat das letzte Wort und entscheidet.

K
Kehler

11.07.2023 um 09:59 Uhr

Soviel ich weiß spricht nichts gegen eine Glastür. Abschließbar ist gefordert. Wie soll das mit der Reinigung funktionieren? Die Fächer die benutzt werden sind abgeschlossen, die anderen nicht. Wenn ich mich recht erinnere darf niemand einen Zweitschlüssel zum Fach haben. Wenn jemand Wert darauf legt das man nicht sie was drin ist, einfach ein Tuch drüberlegen oder etwas hinter die Glastür stellen.

L
LK327

11.07.2023 um 10:02 Uhr

Ärgerlich. Wir finden die Glastüren richtig daneben. Vielleicht hat Jemand Medikamente die er benötigt... die niemand sehen muss usw. Aber wenn wir da nicht in der Mitbestimmung sind.

K
Kehler

11.07.2023 um 10:05 Uhr

Wie schon geschrieben, es kann euch niemand verbieten die Sachen abzudecken oder etwas davor zu stellen. Man kann auch alles in eine Box tun und die dann rein stellen.

M
Muschelschubser

11.07.2023 um 10:24 Uhr

Ich bin da sehr pragmatisch und mag das Aufbewahren alter Schuhkartons...

Wenn Ihr mit Persönlichkeitsrechten und Privatsphäre argumentiert, könnt Ihr höchstens versuchen den AG zu einer freiwilligen Vereinbarung zu bewegen, ggf. wäre das durch §88 mit abgedeckt.

Ansonsten bin ich angesichts der Verhältnismäßigkeit eher beim Schuhkarton, also ähnlich wie @Kehler.

C
celestro

11.07.2023 um 12:03 Uhr

"Wenn ich mich recht erinnere darf niemand einen Zweitschlüssel zum Fach haben."

Kommt darauf an ... wenn es ein reines "Arbeitsfach" ist, dürfte das mEn durchaus zulässig sein.

M
Marvie

11.07.2023 um 12:34 Uhr

Sorry aber ich verstehe euer Problem nicht. Ichr habt geschlossene Spinde und bekommt zusätzlich noch welche zur Verfügung gestellt die Ihr bei Bedarf nutzen könnt aber nicht müsst. Wenn die alten Spinde erhalten bleiben ist doch alles mehr als gut.

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