Mitbestimmung bei IT
Hallo Kollegen Haben wir als BR Gremium ein Mitbestimmungsrecht wenn in Zukunft die IT Leistungen von einer Fremdfirma gemacht werden soll?
Zurzeit wird die IT über unsere Holding gemacht. Da wir als Betrieb jetzt verkauft werden brauchen wir an unserem Standort wieder eine eigene IT. Im 87er hab ich eigentlich nix gefunden, oder ist es der §90 ?
danke
Community-Antworten (3)
15.09.2016 um 09:30 Uhr
@berwie Guck mal nach der Schlagwort "unternehmerische Entscheidung."
Gibt es einen Wirtschaftsausschuss?
15.09.2016 um 14:59 Uhr
Hallo Ja wir haben einen WA
15.09.2016 um 15:18 Uhr
Die unternehmerische Freiheit kann der BR nicht beeinflussen. Aber wo ist das Problem?
Die Mitbestimmung des § 87 BetrVG und/oder BVs bleiben ja bestehen. Diesen Anspruch hat der BR ja gegenüber dem AG, der gegebenenfalls die Dinge, die er mit Euch aushandelt dem IT-Anbieter als Auftrag aufs Auger drücken muss.
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