Erstellt am 14.09.2016 um 07:23 Uhr von UliPK
Denke mal das ihr da richtig liegt.
Lese mal auf Seite 37 (4.1.1 Betriebliche Mitbestimmung bei Einstellung und Versetzung: § 99 BetrVG) in der PDF, da ist der 99er im bezug auf AT Angestellte.
http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_067.pdf
Da steht so gut wie alles drin zum AT Angestellten
Erstellt am 14.09.2016 um 07:40 Uhr von Pjöööng
Ist er nur AT oder ist er Leitender?
Erstellt am 14.09.2016 um 08:05 Uhr von gironimo
Ich gehe mal davon aus, dass er nicht leitender ist - dass wäre ja dann schon fast ein beispielloser Karrieresprung. Und der AG hätte es mitteilen müssen.
Zu dem Begriff der Mitwirkung bei Ein- und Umgruppierung im § 99 BetrVG ist zu sagen:
Auch der Schritt aus dem Tarifgefüge heraus ist eine Umgruppierung, zu der der BR zu hören ist.
Und als BR würde ich da genau hinschauen. Oft stellt der Schritt ein Nachteil für die AN dar. Sei es nur, dass der AG plötzlich erwartet, dass eine Zahl X an Mehrarbeit bereits als Vergütet gilt usw.