Maximale Dauer der Beschäftigung über Zeitarbeits Firmen
Hallo Zusammen,
eine Arbeitnehmerin ist in unserem Betrieb ( Kein Tarifvertrag ) über eine Zeitarbeitsfirma
seit 24 Monaten beschäftigt. Leider war eine direkte Einstellung nicht durchzukriegen bis jetzt ( letzes Quartal gilt Einstellungsstop )
Morgen läuft der Vertrag der Arbeitnehmerin aus. Die Zeitarbeitsfirma teilt uns ( BR und Personalabteilung ) mit , das die Arbeitnehmerin nur mit Zustimmung des BR länger als 24 Monate in unserem Betrieb beschäftigt sein darf. ?????
Unsere Personalabteilung stimmt einer weiterbeschäftiging zu gleichen Bedingungen bis Ende des Jahres zu, mit Aussicht auf Festeinstellung
Morgen sollen wir als BR zustimmen oder ablehnen! Das keine Fristen eingehalten wurde ist klar. kann uns jemand hier behilflich sein.
vielen dank
Community-Antworten (5)
13.09.2016 um 19:27 Uhr
Wollt Ihr den Kollegen im Betrieb halten? Dann macht mit und last die Frist verstreichen.
14.09.2016 um 11:20 Uhr
"Wollt Ihr den Kollegen im Betrieb halten? Dann macht mit und last die Frist verstreichen."
Wenn die Zeitarbeitsfirma sagt: "ohne BR-Zustimmung darf die Person nicht dort bleiben", wäre Frist verstreichen lassen wohl eher ... dumm, oder ?
14.09.2016 um 13:44 Uhr
Tach auch celestro, kein oder. denn wenn der BR die Frist verstreichen läßt, gilt die Zustimmung als STILLSCHWEIGEND erteilt. Ohne dies derzeit geprüft zu haben, gehe ich im Moment davon aus, dass, sofern die Kollegin über das Befristungsende hinaus "nahtlos" weiterhin beschäftigt wird, ein Arbeitsverhältnis zum Entleiherbetrieb fingiert wi9rd.
14.09.2016 um 14:03 Uhr
Die Zeitarbeitsfirma hat es der Personalabteilung mitgeteilt. Würde mich wundern, wenn die Kollegin am nächsten Tag noch "kommen dürfte" ohne BR-Erlaubnis, die 24 Monate zu überschreiten.
14.09.2016 um 14:28 Uhr
Darf ich mal fragen, woher diese Regelung denn kommt?
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