Erstellt am 09.03.2023 um 13:05 Uhr von celestro
Wenn der AN einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, kann man nicht plötzlich befristen.
Erstellt am 09.03.2023 um 13:27 Uhr von Thomas63
Kommt auf den Vertrag an.
Wenn Er einen ganz neuen Arbeitsvertrag unterschreibt der dann "nur" befristet ist, ist er zeitlich befristet und dann möglicherweise raus. Zumindest hat er es nicht mehr im Griff da er seinen unbefristeten aufgegeben hat und den neuen Unterschrieben hat.
Wenn der alte Arbeitsvertrag weiterläuft und er dann nur im Annerkennungsjahr von xxxxx bis xxxx, ist, anschließend auf seinen alten Arbeitsplatz zurückkehrt bleibt er im Unbefristeten Arbeitsvertrag.
Ich würde da sehr genau draufschauen wie das alles formuliert ist.
Erstellt am 09.03.2023 um 15:07 Uhr von Catweazle
Es ist egal was im Vertrag steht. Der Passus einer Befristung wäre unwirksam. Nach § 14 (2) tzbfg ist eine Befristung nicht zulässig.