Wir möchten gern mal wissen wo genau geregelt ist Wieviel Mitglieder vom Betriebsrat an der Sitzung des Atbeitssicherheitsauschusses teilnehmen können.
Im ASiG steht nur das 2 Mitglieder des Betriebsrat das Recht anderen Teilnahme haben.
Vielen Dank für die Antworten!
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Betriebsverfassungsrecht