Betriebsratarbeit AsA Sitzung Arbeitsicherheit
Hallo Kollegen
Wir haben in unser Firma ASA - Sitzungen. Es muss laut Gesetz ja immer jemand vom Betriebsrat dabei sein.
Fragen : Muss der BR - VORSITZENDE immer dabei sein oder seine stellvertretende Vorsitzende oder kann mann auch jemanden anderen aus den Betriebsrat schicken ? Kann man auch einen Betriebrat Ersatzmitglied ( Nachrücker ) zu einer ASA Sitzung schicken ? Muss die ASA Sitzung abgesagt werden wenn keiner vom Betriebsrat kommen kann ?
Vielen Dank für die Antworten
Community-Antworten (13)
20.02.2015 um 08:06 Uhr
Ersatzmitglied nein, nur ein aktives BRM, Absagen ASA Sitzung ohne BR Beteiligung, auch nein. Gründet einen Ausschuß und entsendet davon ein-zwei Mitglieder.
20.02.2015 um 08:17 Uhr
Zur ASA gehören ZWEI BR-Mitglieder.
20.02.2015 um 10:46 Uhr
Der BR sollte seine Aufgaben auf möglichst viele BR-Mitglieder verteilen. Macht nicht den BRV zum Oberguru.
Warum sollte dann nicht jemand (oder wie Dezibel anmerkt zwei) BR-Mitglieder zur Sitzung gehen können. Die Sitzungen gehören zu den Amtspflichten des BR und sie sind deshalb nach § 37 BetrVG freizustellen. Andersherum gilt auch hierfür - es ist kein Hinderungsgrund, wenn man sich hinter "zu viel Arbeit" versteckt.
20.02.2015 um 15:28 Uhr
Ein Ersatzmitglied kann immer (nur) dann zu einer Sitzung des ASA gelegiert werden, wenn er/sie/es aktuell ein verhindertes BRM vertritt.
15.10.2015 um 21:04 Uhr
Hallo, die Gl hatte heute mit unserem Doc und Sicherheitsfachkraft eine Asa Sitzung....Der BR wurde nicht eingeladen...erst wo sie sich trafen merkte man das kein BR Mitglied da war... Man holte sich dann jemand vom BR zur Sitzung. Das BR Mitglied ist aber nicht im Asa Ausschuss sondern 2 andere die Nachtschicht hatten. Wie soll der BR im Asa Ausschuss was bewirken wenn die GL nach Lust und Laune immer jemand anderes dabei hat ?
15.10.2015 um 22:08 Uhr
Oh, jetzt bekomme ich gleich wieder Haue...
Aber ja auch hier sage ich... immer locker flockig alles anmahnen beim AG und notieren und vor allem im Minatsgespräch protokollieren...
Warum ist der ASA eigentlich relativ unwichtig?
Weil der ASA keine Entscheidungsgewallt hat... das hat nur der BR im Sinne des Gesetzes, ABER, ja, da gibt er Erfahrungsaustausch und es werden Betriebsbegehungen gemacht, in denen der BR seine Zweifel anbringen kann... aber nun zur Krux... der ASA kann ncihts machen - das Gremium schon - siehe Gefährdungsbeurteilungen (sollten Mängel auftreten...)
Ansonsten ist ASA eine Laberveranstaltung...
Hört sich heftig an, ist aber so....
ASA kann nciht wirklich was bewirken - das Gremium schon...
Dennoch selbstverständlich würde auch ich immer darauf pochen, dass ASA kpl ist... mit allem was dazu gehört - zwei BRM und alle sicherheitsbeauftragten - je nach AG...
Nachtrag: Eine bei uns typische Mitteilung an den AG nach Erhalt des Protokolls der ASA sitzung ist abgekürzt folgender Maßen: "Sehr geerhter Herr Arbeitgeber, in seiner letzten Sitzung hat der Betriebsrat das Protokoll der letzten ASA Sitzung bearbeitet und möchte hierzu jetzt Stellung nehmen. Betreff Betriebsbegehung: Der Betriebsrat kann der einschätzung bezüglich keiner Gesundheitsgefährdungen in der Abteilung xyz nicht folgen. Hier sieht das Gremium einen Handlungsbedarf und verlangt eine erneute Gfb (Gefährdungsbeurteilung) im abgesprochenen Rahmen. Der Betriebsrat schlägt fhierzu folgenden Termin vor .....
Weiterhin kann das Gremium der Einschätzung des Betriebsarztes... nicht folgen und erwägt in dieser Angelegenheit die Hinzuziehung eines externen Sachverstandes. Näheres hierzu folgt in Kürze
Außerdem möchte der Betriebsrat erklären, das der unter TOP XX genannte Sachverhalt falsch dar gelegt wurde. Sollte auch der Arbeitgeber der Meinung der FaSi sein, erwartet der Betriebsrat diese Angelegenheit inm nächsten Monatsgespräch abschließend zu klären, sollte das nicht möglich sein, erwägt der Betriebsrat weitere Schritte.
Der Betriebsrat erwartet ihre schriftliche Antwort zu angesprochenen Themen bis spätestens xxx
MfG Betriebsratsvorsitzender
15.10.2015 um 23:06 Uhr
@ Brsibel
Der § 11 ASiG scheint nicht bekannt zu sein ...
"Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuß tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen."
Da steht nicht geschrieben, dass der BRV/stellv. BRV dem ASA angehören muss und da steht auch nicht, dass nur ein BRM an den ASA Sitzungen teilzunehmen hat.
15.10.2015 um 23:14 Uhr
echt hey? supiwieviele Sicherheitsbeauftragte muß denn ein Betrieb stellen?
16.10.2015 um 00:34 Uhr
@ Globus
Eine wirklich intelligente Frage! Und hier die Antwort ... es kommt drauf an!
16.10.2015 um 22:52 Uhr
auf was bitte genau? ;-)
17.10.2015 um 12:40 Uhr
@ Globus
Du darfst Dir sicher sein, dass ich weiß, welche 5 Kriterien heranzuziehen sind, die erforderliche Anzahl Sicherheitsbeauftragte bestimmen zu können. Daher kannst Du Dir Dein gockelhaftes Gehabe gerne sparen.
Mit der ursprünglichen Fragestellung hat das rein gar nichts mehr zu tun, damit ist dieser Thread für mich beendet.
07.12.2018 um 11:30 Uhr
Einfachste Lösung wäre einen Ausschuss für Arbeitssicherheit zu Gründen. https://www.ifb.de/der-betriebsrat/2016-01-wichtig-fuer-den-betriebsrat/viele-moeglichkeiten-aber-kaum-genutzt.html
07.12.2018 um 11:32 Uhr
nach über 3 Jahren dürfte sich die Frage bereits erledigt haben, oder nicht ?
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