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Freistellung

JT
Jens Thieme
Mrz 2023 bearbeitet

Guten Morgen liebe Kollegen.

Ich habe eine Frage: Ein Kollege aus dem Betriebsrat macht gerade eine Fachweiterbildung im Intensivbereich unserer Klinik. Laut der Stations Leitung kann er im März und April nicht zu den wöchentlich einmaligen Sitzungen gehen, weil er sonst seine Praxisstunden nicht zusammen bekommt. Kann mir jemand sagen, wie sich das verhält? Geht das Ehrenamt vor, und muss der AG die Zeit anerkennen?

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Community-Antworten (2)

R
rtjum

02.03.2023 um 09:34 Uhr

ich komme nicht aus dem Klinikbereich und kann daher nur ganz allgemein was dazu sagen. Es ist definitiv nicht die Stationsleitung die das beschließt und mitteilt, das ist das entsprechende BRM. Bei Weiterbildungen kann sowas aber ja durchaus sein und dann ist das auch eine Verhinderung.

E
enigmathika

02.03.2023 um 09:51 Uhr

Der Kollege darf und sollte sich für diesen Zeitraum verhindert erklären. Die Praxisstunden anerkannt zu bekommen, obwohl Betriebsratsarbeit statt der Praxis in der Intensivmedizin/-pflege geleistet wurde, hielte ich für völlig absurd.

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