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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsberechnung bei Teilzeitbeschäftigten?

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Maria
Jan 2018 bearbeitet

Eine MA im KH (42 Jahre) ist bei uns mit 50%-iger TzBeschäftigung angestellt. Nun hat sie für vier Monate zu 100% gearbeitet. Hat dies Auswirkungen auf die Urlaubsberechnung? 50% = 3,85 Std./pro Tag 100% = 7,7 Std. /pro Tag

Meiner Meinung nach stehen ihr 30 Tage zu, egal nach welcher Stundenberechnung. Etwas anderes wäre es, wenn sie die TzB für einige Monate an drei Tagen/Woche und einige Monate an fünf Tage/Woche geleistet hätte,oder? Lieg ich mit meiner Argumentation richtig?

Danke für eure Infos. Maria

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Community-Antworten (2)

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Werner

26.06.2008 um 10:37 Uhr

Moin Maria, der teilzeitkraft steht die gleiche Anzahl an Wochen Urlaub zu wie einer Vollzeitkraft.

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Micki

26.06.2008 um 17:40 Uhr

Hallo Maria, ich gebe Werner hier recht, sofern die MA ebensoviele Wochentage arbeitet wie die anderen Mitarbeiter/innen. Wenn die MA allerdings nur 3 oder 4 Tage arbeitet, muß wie folgt umgerechnet werden: z.B. bei einer 4-Tage-Woche: Jahresurlaub der Vollkraft geteilt durch 5 Wochentage mal 4 Arbeitstage = Urlaubsanspruch der Teilzeitkraft. Hierzu gibt es z.B. im Buch "ABC der Dienstplangestaltung" vom Kollegen Ralf Birkenfeld Hilfstabellen zur Umrechnung.

Gruß micki

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