Urlaubsberechnung bei Teilzeitbeschäftigten?
Eine MA im KH (42 Jahre) ist bei uns mit 50%-iger TzBeschäftigung angestellt. Nun hat sie für vier Monate zu 100% gearbeitet. Hat dies Auswirkungen auf die Urlaubsberechnung? 50% = 3,85 Std./pro Tag 100% = 7,7 Std. /pro Tag
Meiner Meinung nach stehen ihr 30 Tage zu, egal nach welcher Stundenberechnung. Etwas anderes wäre es, wenn sie die TzB für einige Monate an drei Tagen/Woche und einige Monate an fünf Tage/Woche geleistet hätte,oder? Lieg ich mit meiner Argumentation richtig?
Danke für eure Infos. Maria
Community-Antworten (2)
26.06.2008 um 10:37 Uhr
Moin Maria, der teilzeitkraft steht die gleiche Anzahl an Wochen Urlaub zu wie einer Vollzeitkraft.
26.06.2008 um 17:40 Uhr
Hallo Maria, ich gebe Werner hier recht, sofern die MA ebensoviele Wochentage arbeitet wie die anderen Mitarbeiter/innen. Wenn die MA allerdings nur 3 oder 4 Tage arbeitet, muß wie folgt umgerechnet werden: z.B. bei einer 4-Tage-Woche: Jahresurlaub der Vollkraft geteilt durch 5 Wochentage mal 4 Arbeitstage = Urlaubsanspruch der Teilzeitkraft. Hierzu gibt es z.B. im Buch "ABC der Dienstplangestaltung" vom Kollegen Ralf Birkenfeld Hilfstabellen zur Umrechnung.
Gruß micki
Verwandte Themen
Zuschlag bei Teilzeit "regelmäße wöchentliche Arbeitszeit."
ÄlterHallo, unsere tarifliche wöchentliche Arbeitszeit ist 37 Stunden. Teilzeitbeschäftigten wird erst ein Überstunden oder Sonntagszuschlag gewährt wenn sie über diese 37 Stunden kommen. In unserem Tarifv
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Nur mal so zur INFO : Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäfti
Urlaubsberechnung bei Teilzeit
ÄlterHallo und euch allen ein gesundes neues Jahr, meine Frage: Die Regelung für die Urlaubsberechnung bei Teilzeitkräften ist mir bekannt. Wie verhält es sich aber wenn diese Teilzeit-MA nicht jeden
Urlaub Werk- Arbeitstage; Handwerksbetrieb od. Einzelhandel - Gelten hier auch sechs Werktage bei der Urlaubsberechnung?
ÄlterHi, ihr da ich habe jetzt das Urlaubsgesetz des öfteren durchsucht, finde aber nicht das was ich brauche. Folgendes: die Arbeitszeit ist auf sechs Werktage aufgeteilt. Von Mo - Sa. Aber am Mittwoch
Dienstreise: nicht anrechenbare Reisezeiten für Teilzeitbeschäftigte
ÄlterHallo, bei uns wird das Bundesreisekostengesetz angewendet, so dass Riesezeiten keine Dienstzeiten sind und dementsprechend nicht als Arbeitszeit anerkannt sind und somit auch nicht vergütet werden.