Kurzarbeit - Auszubildende
Hallo - in unserer BV zur Kurzarbeit sind die Auszubildenden davon ausgenommen. Nun wird die Firma 2 Wochen ganz dicht gemacht - was ist jetzt mit Auszubildenden müssen die da Urlaub nehmen? Das kann doch nicht richtig sein, oder? Gibt es da eine gesetzliche Regelung?
Community-Antworten (2)
01.03.2023 um 15:50 Uhr
Grundsätzliche Überlegung ... wenn der Betrieb dicht ist, kann der Auszubildende nichts lernen und somit auch nicht beschäftigt werden.
Edit: schau mal hier:
01.03.2023 um 15:54 Uhr
Nein Auszubildende brauchen kein Urlaub nehmen. Der Passus in dieser BV könnte evtl. ungültig sein. Besteht man auf die Gültigkeit hat der AG das Problem das er Auszubildende beschäftigen muss. Aber lies mal genau: https://www.hwk-koblenz.de/artikel/kann-fuer-auszubildende-kurzarbeit-angeordnet-werden-52,0,479.html
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