Erstellt am 01.03.2023 um 10:40 Uhr von celestro
Das kommt wohl sehr auf den Inhalt an. Wenn ein MA ein Anliegen hat, welches im BR behandelt werden soll ... JA. Wenn es eine Frage rein persönlich an den BRV und mit dem Hinweis "das zu behandeln, ohne das der Rest BR etwas erfährt" ... NEIN.
Erstellt am 01.03.2023 um 15:53 Uhr von GabrielBischoff
Der Betriebsratsvorsitzende ist einfach nur ein Betriebsratsmitglied mit weiteren Aufgaben und Pflichten. Daraus resultiert, dass der BRV keinen Wissensvorsprung vor dem Gremium zu haben hat und es ohne konkrete Kenntnis des Inhalts sogar zu einer PFLICHT kommen kann, den Inhalt mitzuteilen.
Wenn ein Geheimnis berührt sein soll, dann müsstest du genauer die Art des Inhalts beschreiben.
Erstellt am 01.03.2023 um 15:57 Uhr von SabIka
Grundsätzlich darf BRV dies machen, wenn es sich um ein Thema für den Betriebsrat handelt.
Denn ein BRV hat keine höhere oder bessere Stellung im Betriebsrat, wie andere Mitglieder.
Erstellt am 01.03.2023 um 15:58 Uhr von Muschelschubser
Der BRV ist das Sprachrohr des BR und kann ohne den BR in personellen Angelegenheiten eben nichts großartiges bewirken. "Primus inter pares" - der erste unter gleichen.
So ist er eben auch i.d.R. die Postadresse des BR.
Insofern wäre es wichtig, den Inhalt zu kennen. Wenn es um eine mitbestimmungspflichtige, personelle Angelegenheit geht, dann wäre es sogar völlig sinnbefreit, den BR nicht davon zu unterrichten.
Wenn die Mitarbeiterin einfach nur eine persönliche Meinung des BRV haben möchte, dann täte sie gut daran, den Brief als vertraulich zu kennzeichnen. Das wäre dann was anderes.