W.A.F. LogoSeminare

Brief an den BRV

4
4vmMaA
Mrz 2023 bearbeitet

Der Betriebsrat hat einen Brief von einer Mitarbeiterin bekommen. Auf dem Umschlag stand ,, an den Betriebsratsvorsitz z.H. Frau.... Der Brief wurde offiziell in der Sitzung vorgelesen. Ist das rechtens, darf der BRV das machen!!!

Vielen Dank im Voraus

36504

Community-Antworten (4)

C
celestro

01.03.2023 um 11:40 Uhr

Das kommt wohl sehr auf den Inhalt an. Wenn ein MA ein Anliegen hat, welches im BR behandelt werden soll ... JA. Wenn es eine Frage rein persönlich an den BRV und mit dem Hinweis "das zu behandeln, ohne das der Rest BR etwas erfährt" ... NEIN.

G
GabrielBischoff

01.03.2023 um 16:53 Uhr

Der Betriebsratsvorsitzende ist einfach nur ein Betriebsratsmitglied mit weiteren Aufgaben und Pflichten. Daraus resultiert, dass der BRV keinen Wissensvorsprung vor dem Gremium zu haben hat und es ohne konkrete Kenntnis des Inhalts sogar zu einer PFLICHT kommen kann, den Inhalt mitzuteilen.

Wenn ein Geheimnis berührt sein soll, dann müsstest du genauer die Art des Inhalts beschreiben.

S
SabIka

01.03.2023 um 16:57 Uhr

Grundsätzlich darf BRV dies machen, wenn es sich um ein Thema für den Betriebsrat handelt. Denn ein BRV hat keine höhere oder bessere Stellung im Betriebsrat, wie andere Mitglieder.

M
Muschelschubser

01.03.2023 um 16:58 Uhr

Der BRV ist das Sprachrohr des BR und kann ohne den BR in personellen Angelegenheiten eben nichts großartiges bewirken. "Primus inter pares" - der erste unter gleichen. So ist er eben auch i.d.R. die Postadresse des BR.

Insofern wäre es wichtig, den Inhalt zu kennen. Wenn es um eine mitbestimmungspflichtige, personelle Angelegenheit geht, dann wäre es sogar völlig sinnbefreit, den BR nicht davon zu unterrichten.

Wenn die Mitarbeiterin einfach nur eine persönliche Meinung des BRV haben möchte, dann täte sie gut daran, den Brief als vertraulich zu kennzeichnen. Das wäre dann was anderes.

Ihre Antwort