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Gesprächsnotiz

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4vmMaA
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo zusammen ich hatte 2-3 Gespräche mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat(kein BEM) Jetzt verlangt der Arbeitgeber die Gesprächsnotizen vom Betriebsrat(Vorsitz)

Frage: Darf der Betriebsrat die Gesprächsnotizen an den Arbeitgeber herausgeben!!!

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Community-Antworten (4)

M
Muschelschubser

28.02.2023 um 17:47 Uhr

Ich würde sagen:

Der BR hat grundsätzlich kein Protokoll wenn er nur als Unterstützung dem Gespräch beiwohnt. So würde ich das auch kommunizieren.

Wenn der AG seine Aufzeichnungen (es würde mich sehr wundern wenn er keine hätte) mit dem BR verifizieren möchte, kann er ja gerne das Gespräch mit ihm suchen.

Dass der BR solche Aufzeichnungen ohne Deine Autorisierung herausgeben darf, halte ich mit der DSGVO nicht für vereinbar.

G
ganther

28.02.2023 um 18:24 Uhr

Die Ablage in der BEM Akte bietet aber ggf einen deutlich besseren Datenschutz als die Aufbewahrung in irgendeinen Schrank im BR Büro oder sonst wo.

Das BEM unterliegt sehr strengen datenschutzrechtlichen Regeln (beispielhaft siehe hier: https://www.dr-datenschutz.de/datenschutz-beim-betrieblichen-eingliederungsmanagement/) und daher sollte alles getan werden, dass diese Daten auch sicher verwahrt werden. Daher könnte eine Ablage dieser Notizen in einer besonders geschützt BEM-Akte vielleicht sogar Sinn machen

T
Thomas63

01.03.2023 um 08:23 Uhr

Auch wenn es kein BEM war würde bei uns kein BR irgendwelche Notizen an den AG rausgeben ausser der MA möchte es ausdrücklich (was noch nie passiert ist). Der AG kann sich selbst Notizen machen, wenn er zu faul dazu war hat er Pech.

Es gibt Einzelfälle bei denen wir als BR durchaus ein genaues Protokoll führen wenn Personalgespräche geführt werden. Hier geht es meist um unterlassene Führsorgepflicht des AG bzw des direkten Vorgesetzten, falls man das bei Gericht oder Behörden nachweisen muss wenn Nachteile für den MA entstehen. Diese Protokolle gehen als Kopie an den MA aber nie an den AG.

G
ganther

01.03.2023 um 11:51 Uhr

der BR muss dann für ein solches Protokoll die besonderen Anforderung des Datenschutzes beachten. Insbesondere das Verwahren, bei einem elektronischen Protokoll besonderer Speicherort, Löschung! Ansonsten wird die Luft aber dünn

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