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Abwahl des Betriebsrates vorzeitig

F
Flitzpiepe
Nov 2016 bearbeitet

Ist eine Abwahl des Betriebsrates oder einzelner Mitglieder innerhalb einer Wahlperiode möglich und wie ist die korrekte Vorgehensweise?

2.27504

Community-Antworten (4)

Z
Zappelmann

06.09.2016 um 10:53 Uhr

Der BR kann vom Gericht aufgelöst werden, aber dazu muss er die silbernen Löffel geklaut haben. Das, was du dir vorstellst (jaja, meine gute alte Glaskugel), geht nicht.

G
gironimo

06.09.2016 um 12:34 Uhr

Abwahl des Betriebsrates <

geht nie.

S
stefanmann

06.09.2016 um 14:33 Uhr

schau dir einfach den §23 BetrVG an

C
celestro

06.09.2016 um 17:50 Uhr

Warum wollt Ihr / willst Du den BR denn überhaupt abwählen ?

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