Erstellt am 06.09.2016 um 08:53 Uhr von Zappelmann
Der BR kann vom Gericht aufgelöst werden, aber dazu muss er die silbernen Löffel geklaut haben.
Das, was du dir vorstellst (jaja, meine gute alte Glaskugel), geht nicht.
Erstellt am 06.09.2016 um 10:34 Uhr von gironimo
>Abwahl des Betriebsrates <
geht nie.
Erstellt am 06.09.2016 um 12:33 Uhr von stefanmann
schau dir einfach den §23 BetrVG an
Erstellt am 06.09.2016 um 15:50 Uhr von celestro
Warum wollt Ihr / willst Du den BR denn überhaupt abwählen ?