Betriebsratsabwahl/ - neuwahl
Hallo!
Ich habe eine Frage als Angestellte. Unser Betriebsrat wird wahrscheinlich abgewählt, da ein viertel der Angestellten unterschrieben haben, dass der Betriebsrat abgewählt werden soll. Die Gerichtsverhandlung wird wahrscheinlich bald anstehen.
Nun meine Frage, als besorgte Angestellte: Die Unterstützung zur Abwahl des Betriebsrates ging vor allem von der Geschäftsführung aus, was einige von uns stutzig werden ließ... . Kann es sein, dass zwischen der Abwahl des Betriebsrates und der Neuwahl des neuen Betriebsrates eine längere Zeit steht UND dass in dieser Zeit unsere Geschäftsführung freie Hand über die bestehenden Arbeitsverträge hat? Kann die Geschäftsführung in dieser "Betriebsratsfreien Zeit" schalten und walten wie sie will oder ist der alte Betriebsrat dann solange in seinem Amt, bis direkt ein neuer gewählt wurde?
Laut unserem noch bestehen Betriebsratsvorsitzenden dauert es zwischen Abwahl und Neuwahl 12-14 Wochen....?? Stimmt das?
Vielen Dank, Christina
Community-Antworten (3)
19.10.2010 um 22:53 Uhr
Hallo Christina, Unser Betriebsrat wird wahrscheinlich abgewählt, da ein viertel der Angestellten unterschrieben haben, dass der Betriebsrat abgewählt werden soll. Nur, weil 1/4 der Beschäftigten unterschreiben, dass der BR abgewählt werden soll, passiert das nicht automatisch, denn der BR muss sich der groben Verletzung gesetzlicher Pflichten schuldig gemacht haben, damit das Gericht "ihn abwählt". Was hat der BR denn verbrochen?
dass in dieser Zeit unsere Geschäftsführung freie Hand über die bestehenden Arbeitsverträge hat? Zunächst mal ist ein Vertrag einzuhalten und nur mittels einer Änderungskündigung zu verändern und dagegen kann man Kündigungsschutzklage erheben.
19.10.2010 um 22:57 Uhr
@ChristinaC
Abgewählt werden kann ein BR nicht! Das was Du meinst, ist der beim Arbeitsgericht gestellte Antrag auf Auflösung des BR wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten. Damit ein BR vom Gericht aufgelöst wird muß aber schon einiges passiert sein. Nach der Auflösung setzt das Gericht aber sofort einen Wahlvorstand für die Neuwahl ein. Wird der BR aufgelöst, dann gibt es bis zur konst. Sitzung des neuen BR keinen BR bei Euch. Freie Hand über Eure Arbeitsverträge hat der AG nur wenn Ihr als Belegschaft da mitspielt und Änderungen akzeptiert! 8 - 12 Wochen sind durchaus realistisch.
Was ist den der Grund für die Auflösung des BR?
Uuups, da war nicoline schneller
20.10.2010 um 10:14 Uhr
Wenn die Verstöße des BR so gravierend sind, dass mit einer Auflösung durch das Arbeitsgericht zu rechnen ist, kann der BR auch selbst geschlossen zurücktreten und einen Wahlvorstand einsetzen. In diesem Fall bleibt er erst einmal im Amt bis zur Wahl oder der gerichtlichen Endscheidung.
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