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Krankheitsfall BR

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DoRot
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind 3 Betriebsratsmitglieder, ein Mitglied fällt krankheitsbedingt mindestens 6 Monate aus. Der Vorsitz hält es für nicht nötig, ein Ersatzmitglied zu benennen. Berichtigt mich, aber sind wir zu zweit nicht eingeschränkt beschlussfähig? Muss ein Ersatzmitglied benannt werden oder müssen wir tatsächlich in der Zeit zu zweit auskommen? Entschuldigt die wahrscheinlich banale Frage, ich bin noch Neuling und besucht erst demnächst das Grundlagenseminar.

Vg

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Community-Antworten (10)

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Zappelmann

05.09.2016 um 10:25 Uhr

Wenn der Kranke erklärt, dass er wegen der Krankheit verhindert ist, seine BR-Tätigkeit aufzunehmen (muss nicht sein, kommt auf die Krankheit drauf an), dann ist das so und dann muss ein Ersatzmitglied geladen werden, solange noch welche da sind. So wird es in der Regel ablaufen. Die Beschlussfähigkeit ist auch noch mit zwei Mitgliedern gegeben.

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DoRot

05.09.2016 um 10:56 Uhr

Danke für deine Antwort! Das Mitglied ist an Krebs erkrankt und wird auf unbestimmte Zeit ausfallen, und auch keine Erklärung abgeben wollen/können. Muss der Betriebsrat also ein Ersatzmitglied einladen oder ist es so, wie der Vorsitz schon sagte, nicht nötig? Ich frage deshalb, weil ich in hoffentlich wenigen Wochen endlich das Grundlagenseminar besuchen werde (sofern ich dies bewilligt bekomme), und ich formal sogar für diese Zeit eine Vertretung benennen muss. Deswegen macht mich die Aussage des Vorsitzes stutzig, dass wir keine Vertretung für das nun längerfristig ausfallende Mitglied brauchen.

M
Moorhuhn

05.09.2016 um 11:21 Uhr

§25 BetrVG (1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats.

Und der 2.Absatz dieses Paragraphen befasst sich mit der Reihenfolge, nach der Ersatzmitglieder nachrücken. Dies darfst du selbst bei Verhinderung gar nicht festlegen!

C
celestro

05.09.2016 um 11:41 Uhr

Um es nochmal ganz deutlich zu machen ... Ihr MÜSST Ersatzmitglieder zur BR-Arbeit heran ziehen. Zwar seit Ihr auch zu zweit noch beschlussfähig, aber diese Beschlüsse können vom Gericht einkassiert werden, wenn keine Ersatzmitglieder geladen werden.

J
jorojo

05.09.2016 um 11:44 Uhr

Hallo DoRot

Ich hoffe das du einige Dinge falsch benannt hast.

"ein Ersatzmitglied zu benennen" Ein Ersatzmitglied rückt nach, falls vorhanden.

"sofern ich das bewilligt bekomme" Von wem soll das bewilligt werden ? Ein Grundlagenseminar wird vom BR beschlossen.

"für diese Zeit eine Vertretung benennen muss" Du musst keine Vertretung bennenen sondern hier rückt in eurem Fall das 2. Ersatzmitglied nach.

Gruß jorojo

Z
Zappelmann

05.09.2016 um 13:05 Uhr

Es gibt ja solche und solche Krankheiten, deshalb der Hinweis auf die Erklärung. In eurem Fall ist es ja wohl eindeutig, und damit IST das nächste Ersatzmitglied der Nachrücker. Wenn Du dann zum Seminar bist, rückt wieder der nächste nach. Die Reihenfolge sollte ja seit der Wahl feststehen (Stimmenanteile). Nun kann man nur hoffen, dass ihr auch genügend Ersatzmitglieder habt. Wenn nicht, dann kann es eng werden, wenn noch etwas dazwischen kommt.

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DoRot

05.09.2016 um 13:17 Uhr

Lieben Dank für eure Antworten,

das bestätigt mich zumindest in meiner bisherigen Ahnung von der Betriebsratsarbeit.

Zu deinen Fragen, jorojo:

Ja, ich habe mich wohl in der einen oder anderen Äußerung nicht ganz treffend ausgedrückt, was sicherlich auch meiner fehlenden Sachkunde zu verschulden ist. Natürlich gibt es auch bei uns eine klar geregelte Reihenfolge der Nachfolger. Mir ist bewusst, dass kein Nachfolger benannt wird, sondern entsprechend der Reihenfolge der Wählerstimmen nachrückt. Wir haben nicht viel Struktur vorzuweisen, das immerhin haben wir aber geschafft.

Was die Fortbildung betrifft, warte ich seit fast einem Jahr auf die Zustimmung der Geschäftsführung. Ja, der Betriebsrat hat ein Anrecht, sich fortbilden zu lassen und muss hier auf keine Zustimmung der Geschäftsführung warten. Wir sind jedoch ein kleiner sozialer Verein, mit überschaubarer Mitarbeiterzahl. Und der Betriebsrat hat in den vergangenen Jahren nichts anderes gemacht, als den Betriebsausflug geplant und organisiert und ab und an Unterschriften gesetzt, wenn es die Geschäftsführung vorgelegt hat. Fortbildungen wurden meines Wissens noch von Niemandem besucht. Und meine Anfrage mangels Gelder bisher abgeschmettert. Die Situation hat sich aber gerade entspannt, sodass ich wohl doch bald, ohne größere Auseinandersetzung mit der GF das Grundlagenseminar besuchen kann. Dann bin ich zumindest insoweit fortgebildet, um zukünftig solche Geschichten auch mit dem nötigen Hintergrundwissen einfacher durchsetzen und argumentieren zu können. Unser Vorsitz ist schon länger im Betriebsrat, gute 6 Jahre und hat bisher keine Seminare besucht, möchte auch nicht. Ich möchte ihm nach dem Seminar gerne im Vorsitz ablösen, brauche hierfür aber entsprechende Weiterbildung, da ich hier unbedingt eine Struktur in der BR Arbeit etablieren möchte. Wie es jetzt läuft, ist es ein Trauerspiel.

Ersatzmitglieder haben wir, das ist kein Problem.

Z
Zappelmann

05.09.2016 um 14:26 Uhr

Vorsitz ist schon länger im Betriebsrat, gute 6 Jahre und hat bisher keine Seminare besucht, möchte auch nicht. Soso, er "möchte nicht". Geht es danach? Er verletzt damit seine Pflichten, sich als BR weiterzubilden! Da geht es nicht nach "möchte"!

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DoRot

05.09.2016 um 14:35 Uhr

Grundsätzlich gebe ich dir völlig recht.

Ich bin erst kürzlich zur Betriebsrätin gewählt worden. Hätte ich gewusst, was für ein Saftladen mich da erwartet - hätte ich den Posten wohl nie angenommen, oder mich erst gar nicht zur Wahl stellen lassen.

Nun möchte ich aber zusammen mit der Kollegin die Sache etwas in Bewegung bringen, die jetzt leider erkrankt ist. Ergo, stehe ich alleine da. Mit einem Kollegen, der wie schon erwähnt, kein wirkliches Interesse an der Arbeit im BR hat, und darüber hinaus, eher den Handlanger der Geschäftsführung spielt. Und ja, er hat tatsächlich kein Interesse an der BR Fortbildung.

Jetzt bin ich in der schönen Situation, alleine die Zügel führen zu können / müssen. Und das werde ich tun. Immerhin bekomme ich jetzt durch das Grundlagenseminar das nötige Wissen, was ich brauche, um überhaupt als Betriebsrätin tätig werden zu können. Baustellen gibt es genug, das sieht man ja allein schon an der fehlenden Struktur und Motivation der langjährigen Betriebsräte, die eigentlich keine sind.

Z
Zappelmann

05.09.2016 um 14:52 Uhr

Ich drück dir alle meine sieben Daumen und wünsch dir viel Erfolg!

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