Homeoffice beim Jahresausgleich absetzen
Ich bin freigestellter Betriebsrat. Bei mir ist eine fixe Arbeitszeit vom Dienstgeber hinterlegt. Bin aber corona bedingt 2x pro Woche im Homeoffice Jedoch am Lohnzettel findet man dies nicht Daraus ergibt sich auch beim Jahresausgleich keine Absetzung. Ist es möglich als freigestellter Betriebsrat diese Homeofficetage überhaupt beim Jahresausgleich abzusetzen - und wie ?.
Community-Antworten (3)
27.02.2023 um 16:03 Uhr
Frag mal beim Finanzamt oder beim Steuerberater nach.
27.02.2023 um 16:15 Uhr
@robschi1962 dies ergibt sich doch aus "Anzahl der Arbeitstage am Arbeitsplatz" da definierst du doch, wie lang dein Arbeitsweg ist und ob du mit Bus/Bahn, Fahrrad oder PKW die Wegstrecke von zu Hause zum Arbeitsplatz in Kilometern angibst. Beispiel: 220 Arbeitstage pro jahr - 30 Tage Urlaub, - 150 Tage zur Arbeit gefahren a´10km einfache Strecke = 180 Tage anwesend / Urlaub am Arbeitsplatz und 40 Tage Homeoffice mit Homeofficepauschale = 220 Arbeitstage pro Jahr
Gruß Galaxy
27.02.2023 um 19:13 Uhr
du brauchst halt einen Nachweis über die Tage im Homeoffice vielleicht hilft ein Eigenbeleg (keine Ahnung, ob dass das FA anerkennt. Bei uns läuft es über das Zeiterfassungssystem in dem Homeoffice erfasst wird). Die steuerlichen Auswirkungen siehe hier: https://www.steuern.de/homeoffice-absetzen
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