Hallo Miteinander,
bin neu in den Betriebsrat (5 Mitglieder) gewählt wurden und hätte mal eine Frage. Unsere MAV Chefin hat mit den Chefs einer innerbetrieblichen Umsetzung zugestimmt,wir anderen Mitglieder haben davon erst danach Kenntnis genommen,quasi zeitgleich des betreffenden Mitarbeiters. Laut Gesetz muss ja der Betriebsrat einer solchen Maßnahme zustimmen. Aber die Zustimmung erfolgte im Alleingang der Vorsitzenden und nicht im Sinne des Mitarbeiters. Ist das wirklich zulässig?? Wozu die anderen 4 Mitglieder??!! Muss nicht solch Entscheidung innerhalb des Betriebsrates abgestimmt werden?? Ich bekam zur Antwort das die MAV Leitung auch Entscheidungen allein treffen kann !!??