Erstellt am 19.01.2007 um 16:41 Uhr von mille
§ 26 Abs 2 BetrVG RN 17 DKK
Der Vorsitzende vertritt den BR nur im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Er ist deshalb nicht Vertreter des BR im Willen, sondern nur Vertreter in der Erklärung. Er ist nicht Bevollmächtigter und gesetzlicher Vertreter. ER hat lediglichdie vom BR in Ausübung seiner Pflichten und Befugnisse gefaßten Beschlüsse auszuführen. Nur insoweit kann er bindende Erklärungen abgeben. Erkann nicht anstelle des BR die diesem im Gesetz zugewiesenen Befugnisse, Pflichten und Zuständigkeiten ausüben. Diese sind vielmehr ausschließlich vom Gremium selbst bzw. unter bestimmten Voraussetzungen von einem BR-Ausschuß wahrzunehmen.
Weitere konkretisierungen findest du dazu in den RN 18-30. Ich erspare mir die Abschrift, da der Platz dafür eh nicht ausreicht.
Was kann man dagegen tun?
Handelt der BRV ohne Beschluss des BR kann er abberufen werden. Bei grober Pflichtverletzung (§23 Abs.1) kann er aus dem BR ausgeschlossen werden. Dazu brauchst du einenen Mehrheitsbeschluss im Gremium.
Erstellt am 19.01.2007 um 16:54 Uhr von Mona-Lisa
@DidiJ.
"....Der BRV meinte um die Sache offiziell machen zu können muß der betreffende Kollege zu ihm und die Sachlage besprechen...."
Muss er nicht. Er ist doch zu dir gekommen und du bist genauso BR wie der "Zickzackflitzer".
Geh mit dem Kollegen zur Personalabteilung. Dazu brauchst du keinen BRV!
".....Vor einem Alleingang zur Personalabteilung wurde ich gewarnt...."
von wem? Vom BRV?
Das hat doch nicht's mit Alleingang zu tun.
Erstellt am 19.01.2007 um 17:01 Uhr von DidiJ
zunächst mal Danke for die prompten Antworten.
Ja ich wurde vom BRV und von anderen BR Kollegen gewarnt einen Alleingang zu machen. Wenn ich das mache dann schlachten sie mich
Erstellt am 19.01.2007 um 17:02 Uhr von Mona-Lisa
@DidiJ,
das würde ich darauf ankommen lassen!
Erstellt am 19.01.2007 um 17:04 Uhr von DidiJ
ok Mona-Lisa, mach ich. vielen Dank
Gruß Didi
Erstellt am 19.01.2007 um 18:15 Uhr von Fayence
DidiJ,
ich empfehle, mich einmal mit dem Beschwerderecht von AN zu beschäftigen.
Erstellt am 19.01.2007 um 18:28 Uhr von Mona-Lisa
@DidiJ,
das wär dann der § 84 BetrVG.....
Erstellt am 20.01.2007 um 14:00 Uhr von phesse74
hallo Zusammen, habe mir das ganze durchgelesen. Also von Eurem BRV finde ich ist es eine Sauerei. Seinepersönliche Antipathie ist hier a) völlig fehl am Platze und stellt für für b) auch eine Verletzung seiner Pflichten dar.
Ich würde ihm die Stirn bieten und ihm direkt sagen das er auf die Dauer §23 riskiert. Auch ich habe oft Kollegen die mehr mit mir als unserem BRV Probleme besprechen und ich bringe alle Sachen via §84 ein. Da Verschwiegenheit bei uns noch respektiert wird ist das kein Problem. Unser BRV wird dann auf Beschluss zur Aktivität gezwungen und fertig. Ist ebend Politik und die Mehrheit macht es. Basta.
Gruß Pascal