BRV besteht auf persönliche Gespräche - was würdet ihr tun?
Hallo, ich bin seit fast einem Jahr in unserem BR und es gibt immer wieder Problem mit den sogenannten alten Hasen, insbesondere unserem BRV. Vor einigen Tagen ist ein Kollege auf mich zugekommen um ihn bei der Lösung seiner Probleme zu helfen. Diese Themen haben wir dann im Gremium besprochen. Der BRV meinte um die Sache offiziell machen zu können muß der betreffende Kollege zu ihm und die Sachlage besprechen. Der Kollege will aber nicht mit dem BRV sprechen, da er ihn persönlich nicht mag und lieber mit einem BR seine Vertrauens redet.
Das teilte ich dem BRV mit, worauf dieser sich weigert die Interessen des Kollegen bei der Personalabteilung zu vertreten. Seine Aussage dazu: "Wenn er nicht mit mir redet dann hat er halt Pech gehabt" Vor einem Alleingang zur Personalabteilung wurde ich gewarnt. Im Gremium scheint eine Mehrheit für diese Vorgehensweise vorhanden zu sein.
Er allerdings hat ohne Zustimmung des Gremiums eigenmächtig eine Abteilungsversammlung in der Personalabteilung initiiert. Soviel zum Thema Alleingang.
Was würdet ihr tun?
Community-Antworten (8)
19.01.2007 um 17:41 Uhr
§ 26 Abs 2 BetrVG RN 17 DKK
Der Vorsitzende vertritt den BR nur im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Er ist deshalb nicht Vertreter des BR im Willen, sondern nur Vertreter in der Erklärung. Er ist nicht Bevollmächtigter und gesetzlicher Vertreter. ER hat lediglichdie vom BR in Ausübung seiner Pflichten und Befugnisse gefaßten Beschlüsse auszuführen. Nur insoweit kann er bindende Erklärungen abgeben. Erkann nicht anstelle des BR die diesem im Gesetz zugewiesenen Befugnisse, Pflichten und Zuständigkeiten ausüben. Diese sind vielmehr ausschließlich vom Gremium selbst bzw. unter bestimmten Voraussetzungen von einem BR-Ausschuß wahrzunehmen.
Weitere konkretisierungen findest du dazu in den RN 18-30. Ich erspare mir die Abschrift, da der Platz dafür eh nicht ausreicht.
Was kann man dagegen tun?
Handelt der BRV ohne Beschluss des BR kann er abberufen werden. Bei grober Pflichtverletzung (§23 Abs.1) kann er aus dem BR ausgeschlossen werden. Dazu brauchst du einenen Mehrheitsbeschluss im Gremium.
19.01.2007 um 17:54 Uhr
@DidiJ. "....Der BRV meinte um die Sache offiziell machen zu können muß der betreffende Kollege zu ihm und die Sachlage besprechen...."
Muss er nicht. Er ist doch zu dir gekommen und du bist genauso BR wie der "Zickzackflitzer". Geh mit dem Kollegen zur Personalabteilung. Dazu brauchst du keinen BRV!
".....Vor einem Alleingang zur Personalabteilung wurde ich gewarnt...." von wem? Vom BRV? Das hat doch nicht's mit Alleingang zu tun.
19.01.2007 um 18:01 Uhr
zunächst mal Danke for die prompten Antworten.
Ja ich wurde vom BRV und von anderen BR Kollegen gewarnt einen Alleingang zu machen. Wenn ich das mache dann schlachten sie mich
19.01.2007 um 18:02 Uhr
@DidiJ, das würde ich darauf ankommen lassen!
19.01.2007 um 18:04 Uhr
ok Mona-Lisa, mach ich. vielen Dank
Gruß Didi
19.01.2007 um 19:15 Uhr
DidiJ,
ich empfehle, mich einmal mit dem Beschwerderecht von AN zu beschäftigen.
19.01.2007 um 19:28 Uhr
@DidiJ, das wär dann der § 84 BetrVG.....
20.01.2007 um 15:00 Uhr
hallo Zusammen, habe mir das ganze durchgelesen. Also von Eurem BRV finde ich ist es eine Sauerei. Seinepersönliche Antipathie ist hier a) völlig fehl am Platze und stellt für für b) auch eine Verletzung seiner Pflichten dar.
Ich würde ihm die Stirn bieten und ihm direkt sagen das er auf die Dauer §23 riskiert. Auch ich habe oft Kollegen die mehr mit mir als unserem BRV Probleme besprechen und ich bringe alle Sachen via §84 ein. Da Verschwiegenheit bei uns noch respektiert wird ist das kein Problem. Unser BRV wird dann auf Beschluss zur Aktivität gezwungen und fertig. Ist ebend Politik und die Mehrheit macht es. Basta.
Gruß Pascal
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