Betriebsversammlung vom BR-Vorsitzenden im Alleingang festgelegt - zulässig?
Hallo,
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Wie ich eben erfahren habe wurde der Beginn unserer nächsten Betriebsversammlung auf 15 Uhr festgelegt, diese Uhrzeit ist bei uns das Ende der Kernarbeitszeit. Ist dies zulässig?
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Die Betreibsversammlung wurde vom BR-Vorsitzenden im Alleingang festgelegt die restlichen Betriebsräte und die Gewerkschaft wurden nicht mit einbezogen. Sollte es nicht so sein dass der Betriebsrat im Gremium die Betriebsversammlung (Themen und Zeitpunkt) vorbereitet?
Community-Antworten (1)
22.11.2006 um 09:41 Uhr
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Da es trotzdem jedem MA möglich ist, an der Betriebsversammlung während der Arbeitszeit teilzunehmen, wüsste ich nicht, was dagegen spricht.
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Gewerkschaft: siehe § 46 BetrVG. Mit dem Gremium sollten jedoch Zeitpunkt und vor allem der Themenkatalog abgesprochen sein. Siehe eine Kommentierung zu Betriebsversammlung.
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