Erstellt am 01.09.2016 um 18:47 Uhr von Catweazle
Weder noch, eher Freizeitvergnügen
Erstellt am 01.09.2016 um 18:54 Uhr von Kölner
Die Frage ist schon sehr dreist...
Erstellt am 01.09.2016 um 18:58 Uhr von Pickel
Solange Betriebsräte solche fragen stellen, brauchen sie dich über ihr teilweise desaströses Image nicht zu wundern...
Erstellt am 01.09.2016 um 19:05 Uhr von rtjum
manchmal hätte ich hier auch gerne den Likebutton von Facebook, den würden Kölner und Pickel jetzt gedrückt bekommen
Erstellt am 01.09.2016 um 19:29 Uhr von DummerHund
Tja @rtjum
Ich hätte dazu dann nur zu sagen. Ich hätte gerne daneben gestanden als die Beiden als Kleinkinder mit den Finger ausprobiert hatten ob eine Herdplatte wirklich heiss ist. Wo iss noch mal der Likebutton ?
Wie gesagt, es gibt keine dumme Fragen, nur Dumme Antworten.
@MariaBR
Siehe Antwort von Catweazle
Erstellt am 01.09.2016 um 20:32 Uhr von nicoline
MariaBR
*sind das dann zusätzliche Arbeitsstunden, bzw. Überstunden?*
Nein! Wie du wahrscheinlich gemerkt hast, sind meine Vorredner ziemlch empört und voller Unverständnis über deine Frage. Das liegt daran, dass jeder Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Gutschrift der Stunden hat, die er / sie ohne Erkrankung hätte leisten müssen. Wenn es so laufen sollte, wie du es hier anfragst. wäre das eine doppelte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und das ist eben nicht gesetzeskonform. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Erstellt am 01.09.2016 um 21:40 Uhr von rtjum
Du hast DummerHunde vergessen, die gibt es auch noch.
Sowas wird in den Grundlagen-Seminaren mehr als deutlich gemacht, also eigentlich eine Frage die ein BR sich selber beantworten können sollte.
Erstellt am 01.09.2016 um 21:40 Uhr von MariaBR
Bin echt erschrocken über die Antworten! Ein Dozent hatt dies bei einer Schulung behauptet. Schon traurig wenn man vernünftige Antworten bekommen
Erstellt am 01.09.2016 um 21:41 Uhr von rtjum
dann hat der Dozent Mist erzählt
Erstellt am 01.09.2016 um 21:42 Uhr von MariaBR
Keine vernünftigen Antworten sollte es heißen
Erstellt am 01.09.2016 um 21:52 Uhr von BloodyBeginner
Nein, wenn man während der AU BR Arbeit leistet ist die Zeit ja schon qausi durch die Lohnfortzahlung vergütet.
Allerdings gabs bei mir mal eine Ausnahme: ich bin zur extra BR Sitzung an nem Tag, wo ich noch Nachtschicht hatte. Abends bin ich dann krank geworden, konnte nicht zur Schicht.
Die Stunden für die BR Sitzung hab ich aber -nach Verhandlungen bekommen.
Erstellt am 02.09.2016 um 07:25 Uhr von Scholf
@nicoline, BloodyBeginner:
Wenn die BRarbeit an Tagen ohne Lohnfortzahlung ausgeführt wird, gibt es demnach Geld dafür?
Erstellt am 02.09.2016 um 09:22 Uhr von outofmemory
Scholf, aber selbstverständlich! Du hast doch einen AV mit dem AG. Der auch aussagt, wieviel Geld du für deine Arbeitsleistung bekommst. Und da du für deine BR-Arbeit von der arbeitsvertraglichen Arbeitsleistung freigestellt bist, bekommst du auch Geld für dei BR-Arbeit. Aber eben nur den geschuldeten normalen Arbeitslohn.
Erstellt am 02.09.2016 um 09:28 Uhr von Globus
Na, genau genommen bekommt man das Geld nciht für die BR Arbeit. Man wird nur freigestellt. das ist ein Unterschied, da Betriebsrat ein Ehrenamt ist...
Erstellt am 02.09.2016 um 09:36 Uhr von celestro
Hab ich einen Knoten im Hirn ? Wenn man aus der Lohnfortzahlung raus ist (weil zu lange krank) muß der AG keinen Lohn mehr zahlen. Dann soll man für BR-Arbeit trotzdem Lohn bekommen ? Kann ich mir nicht vorstellen ...
Erstellt am 02.09.2016 um 09:37 Uhr von gironimo
Und außerhalb der Lohnfortzahlung bekommt man ja Krankengeld von der KK.
Erstellt am 02.09.2016 um 10:06 Uhr von pummelfee
Was ich mich frage - und da sind wir vielleicht bei der Erbsen Zählerei - was passiert mit der Arbeitszeit, wenn ich aus der Lohnfortzahlung nach 6 Wochen raus bin (solche Fälle hatten wir in der Vergangenheit)? Wenn ich also während meiner Krankheit Arbeit im Betrieb leisten würde, benötige ich Zeit. Muss diese Zeit vom AG dokumentiert werden? Falls ja, entstünde dann nicht zumindest Zeit, die auf einem Zeitkonto gut geschrieben wird? Müsste diese Zeit dann bei der Krankenkasse gemeldet werden, damit diese entsprechend das Krankengeld kürzt und müsste der AG dann diese Zeit vergüten? Wie gesagt, wir hatten solche Fälle schon und die Zeit, die der AN aufgewendet hat wurde vom AG honoriert. Müsste er dann nicht auch BR-Arbeit honorieren? Und wenn ja, wie und auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Ich hoffe ich konnte meine Verwirrung deutlich machen.
Erstellt am 02.09.2016 um 10:25 Uhr von Pjöööng
Ich glaube, die Verwirrung kommt von daher, dass hier etwas abenteuerlich mit einer "nicht gesetzeskonformen doppelten Lohnfortzahlung" und so argumentiert wird.
BR-Tätigkeit ist ein Ehrenamt und wird nicht vergütet! Insofern gibt es natürlich auch keine Lohnfortzahlung für BR-Arbeit.
BR-Tätigkeit findet allerdings grundsätzlich während der Arbeitszeit statt und das BRM hat einen Anspruch darauf, dass es für notwendige BR-Tätigkeit von der Arbeitspflicht befreit wird. Beim AUnen BRM besteht keine Arbeitspflicht und somit kann(braucht) keine Befreiung zu erfolgen.
Für Tage an denen keine Arbeitspflicht für den AN besteht, gibt es auch keinen Lohnfortzahlungsanspruch. Solche Tage gibt es auch bereits während der ersten 6 Wochen (z.B. Wochenende oder arbeitsfreie Tage bei teilzeitbeschäftigten AN). Da könnte man zumindest argumentieren, dass (z.B. bei einem teilzeitbeschäftigten BRM welches in der AU an einem üblicherweise arbeitsfreien Tag an einer BR-Sitzung teilnimmt) ein Ausgleichsanspruch entsteht, weil die BR-Arbeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit geleistet wird. Keine Ahnung ob das bereits mal von einem Gericht beurteilt wurde, Interessant wäre es.
Zu pummelfees Frage:
Während einer AU ist man arbeitsUNFÄHIG. ArbeitsUNFÄHIGKEIT und Arbeiten schließen sich gegenseitig aus. Geht ein AN währen einer bestehenden AU-Bescheinigung arbeiten, so endet damit die Arbeitsunfähigkeit. Über das Ende der Arbeitsunfähigkeit hinaus Krankengeld zu beziehen dürfte den Tatbestand des Sozialbetruges erfüllen.
Erstellt am 02.09.2016 um 11:09 Uhr von celestro
aus dem Zusammenhang heraus, dürfte bei Post 276438 mit Arbeit eher "BR-Arbeit" gemeint sein. Wer AU ist, könnte ggf. durchaus "BR-Arbeit" machen. Dementsprechend stellt sich die Frage, ob der AG dann .... und so weiter.
Aber um dem Ganzen aus dem Weg zu gehen, habe ich es bisher immer so gehalten: "wenn ich AU war, ruhte auch die BR-Arbeit und somit rückte ein E-BRM nach".
Aber manchmal gilt halt das Motto: "Warum einfach, wenn es auch schwierig geht."
Erstellt am 02.09.2016 um 14:06 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"aus dem Zusammenhang heraus, dürfte bei Post 276438 mit Arbeit eher "BR-Arbeit" gemeint sein."
Wohl kaum, denn dann ergibt die Frage "Müsste er dann nicht auch BR-Arbeit honorieren?" keinen Sinn.
Erstellt am 02.09.2016 um 14:12 Uhr von celestro
Da hast Du recht. Mit Sozialbetrug zu kommen, macht aber auch keinen Sinn. Immerhin hieß es: "Müsste diese Zeit dann bei der Krankenkasse gemeldet werden, damit diese entsprechend das Krankengeld kürzt und müsste der AG dann diese Zeit vergüten?" und die KK würde bei entsprechender Meldung schon deutlich machen, was Sache ist.
Erstellt am 02.09.2016 um 14:25 Uhr von Pjöööng
Celestro, sorgfältig lesen! Ich habe geschrieben "Über das Ende der Arbeitsunfähigkeit hinaus Krankengeld zu beziehen dürfte den Tatbestand des Sozialbetruges erfüllen."
Und an diesem Satz gibt es nichts herumzukritteln!
Erstellt am 02.09.2016 um 14:32 Uhr von celestro
Doch ! Denn es geht aus dem Text des TE in keinster Weise hervor, daß etwas derartiges geplant / angedacht ist oder sonst irgendwie "vorkommen könnte". Es ist also entweder ein vollkommen unnötiger Hinweis oder eine miese Unterstellung.