Erstellt am 01.09.2016 um 15:07 Uhr von Challenger
Tach auch,
hier seid Ihr vom AG wahrscheinlich schlicht und ergreifend vorgeführt worden.
Spontan, d.h. ohne dies geprüft zu haben, behaupte ich mal, daß Ihr Euere
Zustimmung widerrufen könnt.
Alternativ könnt Ihr beim AG mal nachfragen, weshalb er die W-arbeitszeit um
8 Stunden reduziert hat. Auf jeden Fall aber vormerken, sobald die Kollegin
Überstunden leisten soll. Siehe §87 Abs.1 Nr.3 BetrVG.
Erstellt am 01.09.2016 um 15:23 Uhr von gironimo
Was sagt die Kollegin dazu. Wenn sie es selbst vielleicht so wollte, würde ich eher darüber weg sehe.
Anderenfalls natürlich nachfragen, warum es so ist, wie es ist.
Erstellt am 01.09.2016 um 15:26 Uhr von nelchen
Nein, sie wollte es nicht so. Kommt frisch aus der Ausbildung. Ihr wurde der Vertrag so vorgelegt.