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AV anders als im Antrag auf Zustimmung

N
nelchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

der ArbG hat uns einen Antrag auf Zustimmung zur Einstellung mit entsprechender Eingruppierung und einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden vorgelegt. Dem haben wir auch so zugestimmt. Nun hat die Kollegin heute ihre Arbeit angetreten und uns erzählt, sie habe einen 32 Stunden- Arbeitsvertrag unterschrieben. Ist das seitens des ArbG so o.k.?

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Community-Antworten (3)

C
Challenger

01.09.2016 um 17:07 Uhr

Tach auch, hier seid Ihr vom AG wahrscheinlich schlicht und ergreifend vorgeführt worden. Spontan, d.h. ohne dies geprüft zu haben, behaupte ich mal, daß Ihr Euere Zustimmung widerrufen könnt. Alternativ könnt Ihr beim AG mal nachfragen, weshalb er die W-arbeitszeit um 8 Stunden reduziert hat. Auf jeden Fall aber vormerken, sobald die Kollegin Überstunden leisten soll. Siehe §87 Abs.1 Nr.3 BetrVG.

G
gironimo

01.09.2016 um 17:23 Uhr

Was sagt die Kollegin dazu. Wenn sie es selbst vielleicht so wollte, würde ich eher darüber weg sehe.

Anderenfalls natürlich nachfragen, warum es so ist, wie es ist.

N
nelchen

01.09.2016 um 17:26 Uhr

Nein, sie wollte es nicht so. Kommt frisch aus der Ausbildung. Ihr wurde der Vertrag so vorgelegt.

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