Erstellt am 01.09.2016 um 09:32 Uhr von Catweazle
Erstellt am 01.09.2016 um 09:37 Uhr von MasterPit
Stimmt. Das habe ich vergessen.
Doch. Unser BR hat ein Büro. Dies ist aber 45 km entfernt, da wir mehrere Schulen in einem Verbund haben, die im ganzen Landkreis verteilt sind...
Und es ist vereinbart, dass ich in "meinem Büro" bleibe an den nicht kompletten Tagen. An meinem komplett für BR freigestellten Tag bin ich dann im BR-Büro und sonst in meinem "Lehrerbüro". :)
Erstellt am 01.09.2016 um 10:05 Uhr von gironimo
Natürlich könntest Du ein Schild aufhängen "Heute Betriebsratssprechstunde" oder ähnliches.
Aber das ist der verkehrte Weg. BR-Arbeit fällt dann an, wenn sie anfällt. Man kann sie nicht auf bestimmte Tage beschränken. Das hat auch nichts damit zu tun, dass der AG dich teilweise freistellt.
Wenn an einem Tag, an dem Du gerade nur so deiner Angestelltentätigkeit nachgehst, ein AN den BR hilfesuchend in Anspruch nehmen will, muss dies möglich sein. Nichts anderes kann aus dem § 37 Abs. 2 BetrVG herausgelesen werden.
Du solltest daher lieber einmal klärende Worte mit deinem Vorgesetzten sprechen. Nirgends im BetrVG steht, dass BR-Arbeit nur dann durchgeführt werden kann, wenn es dem Vorgesetzten gefällt.
Der Normalfall kann (und muss können) also sein, dass Du gerade Deine 2,5 Tage BR-Tätigkeit gemacht hast und trotzdem noch die eine oder andere Stunde BR-Arbeit leisten musst.
Erstellt am 01.09.2016 um 10:10 Uhr von NickNeu
->"...ich habe ein Büro mit Glastür"
Ein ähnliches Problem hatten wir auch, gelöst wurde es durch eine Licht durchlässige Folie (Milchglas Effekt). Zugegebenermaßen bedurfte es eines Einigungsstellen Beschlusses weil der AG nicht einsichtig war.
->"Habt Ihr da Tipps, wie man das sinnvoll kommuniziert, damit es keine Unklarheiten gibt?"
Für die Zeiten die du fest vereinbart hast dürften keine Unklarheiten bestehen, für weitere BR Aufgaben gilt generell: beim AG ab- und anmelden. Wenn dich jemand in deiner Funktion als BR "zwischendrin" anspricht würde ich -sofern es nicht erhebliche Zeit in Anspruch nimmt - denjenigen auch nicht wegschicken. Das würde ich mit dem AG offen kommunizieren. Zur Not hilft auch der Hinweis auf Behinderung der Betriebsratsarbeit - aber wenn es friedlich abläuft eigentlich kaum nötig.
Erstellt am 01.09.2016 um 10:41 Uhr von Pjöööng
Als teilferigestelltes BRM bist Du ja weder daran gehindert, notwendige Betriebsratstätigkeiten innerhalb der "Nichtfreistellung" wahrzunehmen, noch während der Freistellungszeit auch mal etwas zu erledigen was eigentlich "Arbeit" ist.
Die Verteilung der Freistellung wurde aus Rücksichtnahme auf die zu erbringenden Unterrichtsstunden vorgenommen.
Wenn Du also die Unetrrichtsstunden hältst, haz der Arbeitgeber nur noch wenig bis nichts mitzukamellen, was Du in der erstlichen Zeit jeweils konkret machst.
Erstellt am 01.09.2016 um 10:44 Uhr von MasterPit
Danke für die schnellen Antworten.
@gironimo: es geht nicht um die 37er-Zeiten. Die würde ich, falls notwendig, auch zwischendurch einfordern. Es geht primär um die 38er-Zeiten, die also dem BR fest "gehören" und in denen ich meinen originären Aufgaben als Lehrer nicht nachgehen kann/darf. Hilfesuchende würde ich auch nicht abweisen, da sind wir uns einig. Aber es ist eben auch genug zu tun, da wir mit einem kleinen Gremium unterwegs sind und die anfallenden Arbeiten bei 2 Personen hängen bleiben, die sich sehr engagieren und 2 Personen, die manchmal was tun. Der Rest ist eher AG-freundlich und wenig bereit, sich reinzuhängen.
@Nickneu: da bei uns momentan _nichts_ ohne ärgerliche Unstimmigkeiten verläuft, haben wir das bereits einmal so eingefordert. Die Folie ist eine gute Idee.
Dazu bleibt für mich aber immer das "fade Gschmäckle", dass (und das ist schon passiert) z.B. ein Lehrerkollege einen "Lehrertip" braucht und ich offiziell dem BR zugeordnet bin; da ist mein Vorgesetzter dann "not amused" gewesen und hat bei der Geschäftsleitung direkt die Welle gemacht. Deswegen wollte / muss ich die Zeiten ab Oktober gaaanz sauber trennen. Die Idee mit dem Aushang / Sprechstunde / Sprechzeit ist eine gute. Könnte man so machen. :-)
Erstellt am 01.09.2016 um 10:51 Uhr von MasterPit
@Pjöööng: das heißt also, wenn ich Dich richtig verstehe, dass wir (betrifft eine andere Kollegin genauso) nicht 100% gebunden sind an die vereinbarten Zeiten?
Das würde das Problem ja "löschen". Gibts dazu ne gesetzliche Grundlage? Oder ein Urteil oder sowas?
Erstellt am 01.09.2016 um 11:07 Uhr von gironimo
Du solltest dennoch gegenüber deines Vorgesetzten ein anderes Selbstverständnis entwickeln.
Das ihm das eine oder andere bei der BR- Arbeit nicht gefällt, sollte nicht dein Handeln beeinflussen.
Der entscheidende Paragraph für den Zeitanspruch des BR ist der 37.2. Hier ist von der "erforderlichen " Zeit die Rede. Der Paragraph 38 stellt nur einen zusätzlichen Anspruch dar.
Erstellt am 01.09.2016 um 14:17 Uhr von celestro
Ich würde den Vorgesetzten mal höflich fragen, wie er sich folgende Situation vorstellt: Du bist in "BR-Stunden", es ist aber gerade nichts "BR mäßiges zu tun". Sollst Du dann ernsthaft Däumchen drehen ?
So ein Schwachsinn ... freigestellt für BR-Arbeit heißt, Du kannst BR-Arbeit machen. Wenn aber gerade jemand einen Tipp in Sachen "Lehrer" sein benötigt, wäre es völlig absurd, da "Sorry, bin gerade BR" zu antworten.
Erstellt am 02.09.2016 um 08:23 Uhr von Xantippe
Hallo MasterPit,
ich bin ebenfalls teilfreigestellt. Von Mittwoch bis Freitag jede Woche 8h BR-Arbeit, wobei der Donnerstag grundsätzlich unser Sitzungstag ist. Wenn aber am Mittwoch oder Freitag in meiner Abteilung ein Mangel eintritt weil jemand krank oder in Urlaub ist, dann springe ich dort ein. Wir sind nur ein 3er Team in meiner Abteilung. Ich hole diese Tage auch nicht explizit als BR nach, ABER dafür stehe ich an anderen Tagen also Mo und Die auch als BR zur Verfügung wenn gerade Fragen auftreten. Es ist nicht immer nur der MA sondern auch des Öfteren der Chef der mich an diesen Tagen auf BR anspricht. Ich persönlich finde aber die Regelung mit 3 festen Tagen bei uns sehr sinnvoll. Beide Seiten können damit besser umgehen als wenn man sich jedes mal aus der Abteilung abmelden müsste. Ich glaube auch die Aufgabenverteilung ist dadurch besser. Zu mindestens bei uns.
Es hat auch bei uns etwa 1/2 Jahr gedauert, ehe man sich darauf einigen konnte. Aber mehrmals täglich für ca. 1h aus der Abteilung abmelden, hat irgendwann das vorstehende Resultat erzielt. Bei unserer letzten Wahl waren wir 165 Mitarbeiter. Bei der nächsten Wahl haben wir sicherlich die 200er Marke überschritten. Dann braucht der neue BR nicht mehr über eine Teilfreistellung diskutieren.
Ich wünsche Dir auch weiterhin viel Glück und Durchhaltevermögen.
Erstellt am 02.09.2016 um 15:22 Uhr von MasterPit
Danke Euch!
Haltet die Ohren steif!