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Einzelne Inhalte einer BV einmalig aussetzten

J
Jaffa
Feb 2023 bearbeitet

Kann der AG den BR bitten einzelne Inhalte der gültigen BV einmalig auszusetzten ? Darf der AG den BR überhaupt um so etwas bitten ?

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Community-Antworten (2)

G
ganther

25.02.2023 um 18:30 Uhr

Warum sollte so eine Bitte unzulässig sein? Bitten darf ich erst einmal um Alles. Ob der BR das mitmacht? Seine Entscheidung. Eine BV ist ein Normenvertrag den die Betriebsparteien abschließen und normative Wirkung entfaltet. Den können Sie Betriebsparteien gemeinsam gestalten also auch in Teilbereichen aussetzen. Ob das sinnvoll ist? Müssen die entscheiden

T
Thomas63

27.02.2023 um 09:23 Uhr

Warum nicht? Wenn Ihr der Meinung seid das dass aussetzen eines Inhalts ok ist kann man das durchaus machen. Wenn nicht lehnt man es ab.

Die Sache um die es geht müßt Ihr bewerten da Ihr die Hintergünde genauer kennt. Manchmal ändern sich die Zeiten und alte Regeln muss man neu überdenken.

Ich würde das im BR beraten und einen Beschluss fassen. (Egal ob dafür oder dagegen.)

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