§ 66 Aussetzten von Beschlüssen des BR?
Hallo,
wir sind eine 5-köpfige JAV und stehen einem 19-köpfigem BR gegenüber. Die Zusammenarbeit ist nicht besonders gut, ständig versucht man uns zu umgehen oder auszulassen. Nun steht eine Thema auf der TO zur Sitzung mit dem wir nicht einverstanden sind und wir der Meinung sind das dies den Azubis schadet. Unser BR ist der Meinung das es ok ist, schließlich kann man dem AG auch mal etwas geben. Meine Frage wäre wie ziehe ich den § 66, muß ich das wärend der Sitzung machen, danach oder schon vorher?
Community-Antworten (3)
24.05.2006 um 11:14 Uhr
Du brauchst ja einen Beschluss der JAV. Das heißt, Du musst nach der BR-Sitzung eine JAV-Sitzung machen und dort beschließen, vom § 66 BetrVG Gebrauch zu machen. Das teilst Du dem BR dann unverzüglich schriftlich mit.
Die Sache muss halt "unverzüglich" geschehen (ohne Verzögerungen).
Der Knackpunkt liegt im Inhalt des Beschlusses des BR. Ist dieser Beschluss nähmlich bereits umgesetzt worden, kommt jeder Aufschub zu spät. (Aber das klinkt bei Dir nicht durch)
25.05.2006 um 09:58 Uhr
Ausserdem würde ich dies betriebsöffentlich machen!
Moins!
Denn vielleicht sind da noch mehr als "nur" die Auszubildenden und die Jugendlichen dagegen. Und dann hat man schon mal die Möglichkeit zusätzlich zum 66er "Druck" auf den BR auszuüben. Aber vor allem ist viktors Antwort in Eure Verfahrensweise einzubinden. Ohne geht nach hinten los!
Benno
29.05.2006 um 18:27 Uhr
Seit ihr in der Gewerkschaft?? Klagen !!
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