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Sonderfall zum 1. Nachrücker

M
Mr.Neu
Feb 2023 bearbeitet

Hallo, da unsere BR Mitglieder zum Teil Schichten und nur alle 3 Wochen zusammen tagen können. Muss ich als 1. Nachrücker die 2 Wochen am Stück an der Sitzung teilnehmen. Gibt es für so einen Fall eine spezielle Regelung, dass ich eventuell doch ein reguläres Mitglied werden kann?

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Community-Antworten (3)

G
ganther

25.02.2023 um 16:16 Uhr

Nein und es stellt sich die Frage warum die regulären Mitglieder trotz Schicht nicht trotzdem tagen können

C
Challenger

25.02.2023 um 20:03 Uhr

BAG vom 27.Juni 1990 - 7 ABR 43/89 - Leitsatz: Die Freistellungspflicht des Arbeitgebers nach § 37 Abs.2 BetrVG erschöpft sich nicht darin, den Betriebsratsmitglie­dern die zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben er­forderliche freie Zeit zu gewähren. Auch bei der Zuteilung des Arbeitspensums muß der Arbeitgeber auf die Inanspruch­nahme des Betriebsratsmitglieds durch Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit angemessen Rücksicht nehmen.

Ebenso muß der Arbeitgeber nach § 37 Abs. 2 BetrVG bei der Zuteilung des Arbeitspensums Rücksicht nehmen auf die Belastung des Betriebsratsmitglieds durch die Wahrnehmung von Betriebsrats­aufgaben während der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit. Er darfsich nicht darauf beschränken, das Betriebsratsmitglied während der Zeit, in der es notwendige Betriebsratsaufgaben erledigen muß, zwar von seiner beruflichen Tätigkeit freizustellen, ihm aber für die verbleibende Arbeitszeit ein Arbeitspensum aufzubürden, das auf eine nicht durch Betriebsratstätigkeit verringerte Arbeitszeit zugeschnitten ist. Damit brächte er das Betriebsratsmitglied in die Zwangslage, entweder seine Betriebsratsaufgaben oder seine dienstlichen Aufgaben zu vernachlässigen. Eine derartige Konflikt­situation muß der Arbeitgeber vermeiden, indem er der Inanspruch­nahme des Betriebsratsmitglieds durch Betriebsratstätigkeit wäh­rend der Arbeitszeit bei der Zuweisung der zu bewältigenden Ar­beitsmenge in angemessener Weise Rechnung trägt. Nur dadurch kommt er seiner Freistellungsverpflichtung aus § 37 Abs. 2 BetrVG ord­nungsgemäß nach.

C
celestro

26.02.2023 um 17:05 Uhr

"Gibt es für so einen Fall eine spezielle Regelung, dass ich eventuell doch ein reguläres Mitglied werden kann?"

Ja ... und die wird ja auch angewendet. Du rückst nach und wirst für die Zeit "temporär" ein Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.

"es stellt sich die Frage warum die regulären Mitglieder trotz Schicht nicht trotzdem tagen können"

Das sehe ich allerdings auch so. Vielleicht wird hier sogar nachgerückt, ohne dass das überhaupt "erlaubt" (korrekt) wäre.

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