Sonderfall zum 1. Nachrücker
Hallo, da unsere BR Mitglieder zum Teil Schichten und nur alle 3 Wochen zusammen tagen können. Muss ich als 1. Nachrücker die 2 Wochen am Stück an der Sitzung teilnehmen. Gibt es für so einen Fall eine spezielle Regelung, dass ich eventuell doch ein reguläres Mitglied werden kann?
Community-Antworten (3)
25.02.2023 um 16:16 Uhr
Nein und es stellt sich die Frage warum die regulären Mitglieder trotz Schicht nicht trotzdem tagen können
25.02.2023 um 20:03 Uhr
BAG vom 27.Juni 1990 - 7 ABR 43/89 - Leitsatz: Die Freistellungspflicht des Arbeitgebers nach § 37 Abs.2 BetrVG erschöpft sich nicht darin, den Betriebsratsmitgliedern die zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderliche freie Zeit zu gewähren. Auch bei der Zuteilung des Arbeitspensums muß der Arbeitgeber auf die Inanspruchnahme des Betriebsratsmitglieds durch Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit angemessen Rücksicht nehmen.
Ebenso muß der Arbeitgeber nach § 37 Abs. 2 BetrVG bei der Zuteilung des Arbeitspensums Rücksicht nehmen auf die Belastung des Betriebsratsmitglieds durch die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben während der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit. Er darfsich nicht darauf beschränken, das Betriebsratsmitglied während der Zeit, in der es notwendige Betriebsratsaufgaben erledigen muß, zwar von seiner beruflichen Tätigkeit freizustellen, ihm aber für die verbleibende Arbeitszeit ein Arbeitspensum aufzubürden, das auf eine nicht durch Betriebsratstätigkeit verringerte Arbeitszeit zugeschnitten ist. Damit brächte er das Betriebsratsmitglied in die Zwangslage, entweder seine Betriebsratsaufgaben oder seine dienstlichen Aufgaben zu vernachlässigen. Eine derartige Konfliktsituation muß der Arbeitgeber vermeiden, indem er der Inanspruchnahme des Betriebsratsmitglieds durch Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit bei der Zuweisung der zu bewältigenden Arbeitsmenge in angemessener Weise Rechnung trägt. Nur dadurch kommt er seiner Freistellungsverpflichtung aus § 37 Abs. 2 BetrVG ordnungsgemäß nach.
26.02.2023 um 17:05 Uhr
"Gibt es für so einen Fall eine spezielle Regelung, dass ich eventuell doch ein reguläres Mitglied werden kann?"
Ja ... und die wird ja auch angewendet. Du rückst nach und wirst für die Zeit "temporär" ein Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.
"es stellt sich die Frage warum die regulären Mitglieder trotz Schicht nicht trotzdem tagen können"
Das sehe ich allerdings auch so. Vielleicht wird hier sogar nachgerückt, ohne dass das überhaupt "erlaubt" (korrekt) wäre.
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