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Immer wieder BR umgangen

J
JoeDoe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR´s,

hoffe Ihr habt das Jahr alle gut begonnen?

Ich habe direkt hier ein Fall wo ich nicht weiter komme, wir sind eine GmbH und die Mutter sitzt in Frankreich, aktuell haben wir im Werk DE keinen GF , sprich der GF ist jemand aus Frankreich.

Unser jetztiger Werksleiter verstösst jedes mal gegen Vorschriften und auch gegen Arbeitszeiten bei Anweisungen der Mitarbeiter, er tut das immer als Sondernotfall Einstufen.

Aktuell haben wir einen MA der 7 Tage am Stück gearbeitet hat, was er aber nicht durfte, laut unseren RA hätte der MA nach den 7 Tag also sprich am 8 Tag zuahsue bleiben müssen, aber nein der Werksleiter ruft Ihn wieder wegen einem Sonderfall in die Firma. Der Sonderfall ist aber wie immer Planungsfehler!

Was würdet Ihr in dem Fall tun, ich würde gerne den Werksleiter mal abmahnen lassen, seht Ihr da eine Chance?

1.18004

Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

09.01.2017 um 18:11 Uhr

Auch "Sonderfälle" entbinden den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, vor Anweisung von Mehrarbeit die Zustimmung des BR einzuholen.

Tut er dies nicht, so berät der BR darüber und fassz den Beschluss, den RA N.N. mit der Durchsetzung seiner Mitbestimmungsrechte vor dem Arbeitsgericht zu beauftragen. Häufig reicht es schon, diesen Kostenbeschluss dem Arbeitgeber mitzuteilen, insbesondere bei Eurer Konstellation...

G
gironimo

09.01.2017 um 18:47 Uhr

Sehe da auch den Rechtsweg als sinnvoll an (Unterlassungsanspruch )

C
Challenger

10.01.2017 um 01:17 Uhr

Tach auch, ergänzend zu Pjöööng + gironimo : Da es sich um erzwingbare MBRechte nach §87 BetrVG handelt, könnt Ihr den Unterlassungsanspruch im Rahmen einer einstweiligen Verfügung durchsetzen. Die Arbeitsgerichte verstehen hier keinen Spaß

J
JoeDoe

11.01.2017 um 17:14 Uhr

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten, leider will der rest vom BR nichts dagegen machen und will es lieber mal Stillschweigend Akzeptieren.

Allerdings sind wir uns einig das der Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetzt selbst doch geahndet werden muss, hier geht es um den freien Tag nach 7 Tagen.

In unserem Fall hat ein Mitarbeiter ja 9 Tage am Stück gearbeitet und er hätte aber am 8 Tag zuhause beliben müssen, so wurde das auch Unterwiesen und Schriftlich fixiert.

Habt Ihr hierzu eine Idee?

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