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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

JAV-Wahlen

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zuckertuete
Dez 2016 bearbeitet

Hallo Leute, unsere JAV-Wahl findet wahrscheinlich am 13.12.2016 statt. Nach 3 Jahren ohne Azubis sind endlich wieder 10 Azubis am Start. Unsere Azubis arbeiten in den nächsten Wochen zu unterschiedlichen Terminen, je nach Berufsgruppe, in der Firma. In der 50.KW sind sie endlich alle einmal gemeinsam im Betrieb und da wollen wir die Wahl durchführen. Normalerweise findet die Wahl ja zwischen dem 1.10. und 30.11 des Jahres statt, aber wir hatten keine JAV mehr. Frage: Ist der Wahltermin korrekt und wie lange ist dann die neue Amtszeit des JAV.

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Community-Antworten (4)

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celestro

30.08.2016 um 12:52 Uhr

Wenn ein Wahltermin "normalerweise dann und dann zu sein hat" ... mit welcher Begründung macht Ihr es dann später ? Ernsthaft nur aus dem Grund, das dann alle im Betrieb sind ? Schon mal was von Briefwahl gehört ?

P
Pjöööng

30.08.2016 um 13:59 Uhr

Siehe § 64 BetrVG in Verbindung mit § 13 BetrVG.

Da keine JAV besteht könnt Ihr wählen wann Ihr wollt. Briefwahl hat damit gar nichts zu tun!

Die Amtszeit endet mit der Bekanntgabe des nächsten Wahlergebnisses, spätestens aber am 30.11.2018.

C
celestro

30.08.2016 um 14:28 Uhr

Mag sein, das man "rechtlich" jederzeit wählen kann. Da die Amtszeit aber eh nicht sehr lang ist, sehe ich dennoch keinen sinnvollen Grund, die Wahl zu verzögern. Aber gut, müssen Sie selbst wissen.

P.S. Je später die Wahl, desto später gibt es eine Vertretung.

Z
zuckertuete

30.08.2016 um 15:20 Uhr

Wir werden wohl die Variante von "Pjöööng" wählen. Grund ist der, das vor Mitte November keiner keinen kennt. An Briefwahl hatten wir auch schon gedacht, aber siehe vorherigen Satz. Danke

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