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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rücknahme Kündigung

A
Avitella
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ich wollte mal nachfragen ob es ausreicht dass der arbeitgeber dem betriebsrat per email informiert, dass er eine kündigung zurücknimmt oder bedarf das schriftlicher form mit unterschrift?

1.875018

Community-Antworten (18)

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gironimo

30.08.2016 um 09:52 Uhr

Für den BR reicht das. Ausdrucken und zu den Akten legen.

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Avitella

30.08.2016 um 10:18 Uhr

D. H. Also die vorliegende schriftliche Anhörung zur beendigungskündigung eines Mitarbeiters hat sich mit dieser Email zerschlagen?

B
brsieben

30.08.2016 um 10:51 Uhr

Genau: wenn der AG die Kündigung zurückgenommen hat, ist der Vorgang beendet. Glückwunsch zur guten Arbeit, wenn Eure Anhörung das Umdenken bewirkt hat!

A
Avitella

30.08.2016 um 11:23 Uhr

Es ist so: die Geschäftsleitung hat uns letzten Donnerstag die Anhörung zur beendigungskündigung vorgelegt und gestern per Mail mitgeteilt dass, diese Unterrichtung nun unberücksichtigt bleibt, da der Arbeitnehmer die Versetzung zu einem neuen Arbeitsplatz nun doch annimmt. Wir könnten jetzt also im Grunde der Anhörung noch widersprechen da Zeit ist, ich möchte einfach vermeiden, dass die Woche Frist die der Nr hat, verstreicht und dann heißt es: pustekuchen, keine Reaktion also angenommen und da die Info nur per Mail ohne Unterschrift kam dann garnicht gilt Möchte einfach wissen wie man sich hier richtig verhält

C
celestro

30.08.2016 um 11:28 Uhr

Ihr habt doch eine Mail der GF, das sich die Kündigung erledigt hat.

A
Avitella

30.08.2016 um 11:30 Uhr

Ja, also reicht das völlig aus? Danke

C
Catweazle

30.08.2016 um 11:43 Uhr

Es ist wohl die Anhörung zur Kündigung zurückgezogen worden. Eine Kündigung selbst kann nicht mehr zurückgenommen werden. So ganz kann dieser Fall ja nicht vom Tisch sein. Was könnte passieren wenn der BR der Versetzung nicht zustimmt?

A
Avitella

30.08.2016 um 12:25 Uhr

Wir haben der Versetzung widersprochen aber der Kollege hat es sich jetzt anders überlegt

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Globus

30.08.2016 um 19:01 Uhr

Muss am Wetter oder an mir liegen. Ich verstehe es nicht. warum wurde gekündigt, oder sollte gekündigt werden? Was ist das mit der Versetzung? Wurde die Kündigung nun ausgesprochen oder blieb es bei der Anhörung? Warum habt ihr sowohl der Kündigung als auch der Versetzung widersprochen und warum will der AN das doch jetzt wieder und hat euch nichts berichtet?

P
Pjöööng

30.08.2016 um 19:05 Uhr

Es liegt nicht am Wetter!

Der Arbeitsplatz eines Kollegen ist weggefallen.

Der Arbeitsgeber wollte diesen Kollegen versetzen.

Der Betriebsrat hat widersprochen (möglicherweise weil der Kollege nicht versetzt werden wollte).

Der Arbeitgeber hat die Kündigung eingeleitet und die Anhörung des BR gestartet.

Der Arbeitnehmer hat unter den nun veränderten Voraussetzungen eine gewisse Zuneigung zu dem neuen Arbeitsplatz gefasst.

Der Arbeitgeber wird ihn versetzen und deshalb die Kündigung nicht weiter verfolgen.

Ist alles klar und leicht nachvollziehbar beschrieben.

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Globus

30.08.2016 um 19:39 Uhr

Ich sehe nicht, dass der Fragesteller das kundgetan hat. Lediglich waren das meine Vermutungen, die ich dir auf die Tastatur gelegt habe. Ob es aber wirklich so ist, wissen wir leider nicht. Warum also hast du mehr Informationen als hier vom Fragesteller Kundgegeben wurden? Es ist also von ihm eben nichts klar und leicht verständlich beschrieben....

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celestro

30.08.2016 um 23:42 Uhr

Was Pjöööng geschrieben hat, geht aus dem Text der TE-in hervor. Fand das eigentlich auch verständlich, sofern man sich etwas Mühe gibt.

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Globus

30.08.2016 um 23:59 Uhr

Was Pjöööng geschrieben hat, geht aus dem Text der TE-in hervor. Fand das eigentlich auch verständlich, sofern man sich etwas Mühe gibt. Antwort 12 Erstellt am 30.08.2016 um 21:42 Uhr von celestro

Na die Stellen mußt du mir zeigen... und wenn man sich etwas Mühe geben muß ist es eben nciht leicht verständlich...

Meine Fragen habe ich daraus abgeleitet, darum findest du den text vielleicht so verständlich - ob es aber so ist, wissen wir alle nicht...

P
Pjöööng

31.08.2016 um 01:42 Uhr

Es liegt in der Tat nicht am Wetter...

A
Avitella

31.08.2016 um 13:08 Uhr

Hallo Zusammen,

um mal etwas aufzuklären...der BR bekam zuerst eine Anhörung zur Versetzung eines 60 jährigen Mitarbeitsers vom Aussendienst Hamburg nach Innendienst Frankfurt und da der Kollege dies nicht wollte u.a. hat der BR dem widersprochen, hätte er so oder so gemacht, daraufhin bekamen wir die Anhörung zur Beendigungskündigung, der Kollege hatte aber Zeit bis Montag auf die Verstzung noch zu reagieren und hat sich dann plötzlich doch für diesen Job entschieden, so dass die GL uns daraufhin eine Mail schrieb, dass es sich mit der Anhörung zur Beebdigungskündigung erledigt hat und ich wollte lediglich wissen, reicht das aus oder brauch ich was schriftliches zb PDF mit Unterschrift drunter

C
Catweazle

31.08.2016 um 15:22 Uhr

Da der Arbeitgeber die Anhörung zur Kündigung auch mündlich dem BR mitteilen kann, sollte die Rücknahme per Mail wirksam sein. Habt ihr für beide Standorte nur einen BR?

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Avitella

31.08.2016 um 15:33 Uhr

Es gibt nur den Standort Frankfurt und der Außendienst sprich der Kollege hatte da nur sein Büro

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Globus

31.08.2016 um 18:59 Uhr

Lieber Pjöööng, es ist immer wieder schön zu sehen, wie hoch proffessionell du an alle Fragen ran gehst.

Dafür gebührt dir von jedem User hier der allergrößte Respekt.

@all gerne gebe ich zu, dass meine Fragen an der Eingangsfrage vorbei ging. Leider ist es so, dass (hoffentlich nicht nur ich) sehr gerne alle Fakten kennen um sich fest zu legen. Durchaus hätte die Kündigung vor der Erklärung auch schon ausgesprochen sein können. Die Antwort wäre dann eine andere gewesen...

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