§ 8 WO BetrVG, II. Rücknahme von Unterschriften
Was steht denn nun genau hier?
lies mal im Kommentar von Däubler: § 8 WO BetrVG, II. Rücknahme von Unterschriften
Bitte in Kurzfassung
Danke
Community-Antworten (2)
04.03.2010 um 21:18 Uhr
@Admin Los mal. Der User wartet!
05.03.2010 um 11:13 Uhr
Ich danke vielmals..............
der 100%igen Aufklärung von bzw. durch MonaLisa.........;-)
Darauf ein "Stösschen".......................Prost
LG
vokuhila
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