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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

§ 8 WO BetrVG, II. Rücknahme von Unterschriften

V
vokuhila
Nov 2016 bearbeitet

Was steht denn nun genau hier?

lies mal im Kommentar von Däubler: § 8 WO BetrVG, II. Rücknahme von Unterschriften

Bitte in Kurzfassung

Danke

75802

Community-Antworten (2)

K
Kölner

04.03.2010 um 21:18 Uhr

@Admin Los mal. Der User wartet!

V
vokuhila

05.03.2010 um 11:13 Uhr

Ich danke vielmals..............

der 100%igen Aufklärung von bzw. durch MonaLisa.........;-)

Darauf ein "Stösschen".......................Prost

LG

vokuhila

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