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AG verweigert Kostenübernahme für Schulung mit Vorkasse-Zahlung - wie seine Schulungsansprüche durchzusetzen?

B
br77
Nov 2016 bearbeitet

Hier noch mal ein Spezialfall zu dem beliebten Thema "AG verweigert Kostenübernahme".

Wir haben ein Seminar gebucht, vorher Beschuss gefasst, den AG informiert und um Bestätigung gebeten etc. Der AG hat sich bis 3 Tage vor Seminarbeginn ausgeschwiegen und teilt nun mit, dass er nicht einverstanden ist. Freilich ruft er aber nicht die EST und auch nicht das Arbeitsgericht an. Denn in unserem konkreten Fall muss die Seminargebühr vor Seminarbeginn zumindest nachweisbar angewiesen werden. Der AG zahlt einfach nicht und wir können anscheinend nichts tun. Eine kurze Nachfrage bei einem Anwalt bzgl. einstweiliger Verfügung führte zu der Erkenntnis, dass wir vermutlich nichts erreichen und keine Zahlung erzwingen können. Wir können zwar fahren, aber nur, wenn wir selbst bezahlen und dann später versuchen das Geld vom AG zurückzubekommen.

Handelt es sich hierbei wirklich um eine so krasse Schwachstelle im Gesetz, dass man an Seminaren, die im Voraus zu bezahlen sind, praktisch nicht teilnehmen kann, wenn der AG sie nicht bezahlt, und dem AG daraus nicht einmal ein Nachteil in Form eines gerichtlichen Verfahrents entsteht? Wie verhält man sich als BR denn dann richtig, um seine Schulungsansprüche durchzusetzen?

Nebenfrage: Selbst wenn die Rechnung für das Seminar im Nachhinein kommen würde (könnte man ja evtl. mit dem Bildungsträger aushandeln), wie kann der BR die Buchung der Bahn-/Flugtickets und Hotelzimmer veranlassen, wenn der AG die Zahlung verweigert? Diese sind nämlich nicht in der Seminargebühr enthalten. Es muss doch möglich sein, den AG zu zwingen, sich entweder zu einem klaren "Nein" zu bekennen und Einigungsstelle/Arbeitsgericht anzurufen oder aber die Durchführung des Seminars zu ermöglichen. Andernfalls wäre § 37/6 in der praktischen Umsetzung ja unglaublich schwach.

6.202010

Community-Antworten (10)

K
Kölner

19.09.2007 um 21:14 Uhr

@br77 Schlechter Seminaranbieter...

P
Peanuts

19.09.2007 um 21:37 Uhr

"Schlechter Seminaranbieter..."

Merkwürdig, dass gerade die etablierten und auch sehr guten Seminaranbieter so verfahren...

"Handelt es sich hierbei wirklich um eine so krasse Schwachstelle im Gesetz, dass man an Seminaren, die im Voraus zu bezahlen sind, praktisch nicht teilnehmen kann, wenn der AG sie nicht bezahlt, und dem AG daraus nicht einmal ein Nachteil in Form eines gerichtlichen Verfahrents entsteht?"

Nein! Dann plant man als BR ein Seminar eben lange genug im voraus und setzt die Kostenübernahme im Vorfeld gerichtlich durch!

K
Kölner

19.09.2007 um 21:57 Uhr

@peanuts Eben - schön, dass Du mir zustimmst! Es ist nämlich "sehr einfach", den Druck einer unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung bei den BR's vor Ort zu belassen. Ich kenne andere Anbieter, die nehmen in Kauf, sich im Nachgang zu einem Seminar das Geld nötigenfalls vor Gericht zu erstreiten.

Achja: Du beschreibst die "etablierten und sehr guten Seminaranbieter"...Dir brauche ich nicht zu erzählen, dass diese mitunter auch träge und bequem werden. Sie bieten zudem auch eine qualitativ hochwertige Dienstleistung oft nur WÄHREND des Seminars an.

..jetzt Du!

B
br77

19.09.2007 um 22:01 Uhr

@ peanuts

Aber wie? Auf welcher Grundlage? Wie können wir dies durchsetzen, wenn normale Ablauf vorsieht, dass der AG Rechtsmittel einlegen muss, was er aber nicht tut?

P
Peanuts

19.09.2007 um 23:10 Uhr

Dann dreht Ihr den Spieß künftig um!

Legt dem AG den Seminarbeschluss + Kostenübernahmeerklärung mit Fristsetzung (z.B. 14 Tage) vor. Unterschreibt er nicht, teilt Ihr ihm in einem Schreiben mit, dass Ihr davon ausgeht, dass er die Erforderlichkeit des Seminars nicht anerkennt und Ihr daher genötigt seid, ein Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht einzuleiten; mit der Durchsetzung Eures Anspruchs ist Rechtsanwalt Arbeitsrecht beauftragt. Der Antrag vor dem Arbeitsgericht wird dann darauf gestellt, dass Euer AG verpflichtet ist, BRM XY ohne Minderung des Arbeitsentgelts für das Seminar "XC" freizustellen und die Seminarkosten + Übernachtungs-, Verpflegungs-, Fahrtkosten zu übernehmen.

Einstweilige Verfügungen gehen zu diesem Punkt sehr selten durch, hängt vom Arbeitsgericht ab!

D
DonJohnson

20.09.2007 um 02:38 Uhr

Naja es wird dich nciht wundern - hier im Forum gibt es auch 2 §§!!! §1 Kölner hat immer recht §2 sollte dieses einmal nciht der Fall sein, tritt automatisch §1 in Kraft!!!

Aber Spaß bei Seite! Peanuts hat recht - ihr als BR müßt die betrieblichen Belange was Zeit usw von Weiterbildungen bedenken! Also müßt ihr den Beschluß frühzeitig fassen und den Arbeitgeber darüber umgehend in Kenntnis setzten. In dem Schreiben solltet ihr einen ähnlich guten Satz wählen: "... sollten Sie gegen den Zeitpunkt dieser Maßnahme Bedenken haben obwohl wir die betrieblichen Belange hinsichtlich berücksichtigten, bitten wir Sie uns diese bis zum xx.xx.xxxx schriftlich darzulegen. Die Unkosten für das Seminar inklusive der Fahrtkosten, sind vor Antritt des Seminares zu begleichen (siehe Einladung und Rechnung des Seminaranbieters)." Vielleicht noch diesen Satz: "Sollten Sie berechtigte Zwiefel an der Notwendigkeit der Seminarteilnahme haben, steht es Ihnen jederzeit zu, die ESt anzurufen"

Als Gewerkschaftsmitglied ist das einfacher - da braucht es bei einem Gewerkschaftsseminar keine Vorauszahung und den Streß habt nicht ihr, sondern die mit dem Chef, sollte es solche geben.

Bei weiteren Fragen schreib mich an...

B
br77

20.09.2007 um 03:40 Uhr

Danke euch allen. Uns war nicht bewusst, dass wir nach angemessener Frist selbst ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht herbeiführen können, um eine Klarstellung zu erreichen. Das hört sich doch sehr gut an und werden wir für die Zukunft berücksichtigen, also frühzeitig handeln. Dass wir theoretisch ein Recht auf die Durchführung einer Schulung haben, ist im Grunde schon klar, mir ging es hier vor allem um die praktische Durchsetzbarkeit, wenn der AG einfach nicht zahlt aber auch selbst keine Rechtsmittel einlegt, nach dem Motto: "Was wollen die schon tun? Ich warte lange genug, dann ist die Sache eh gestorben.". Genauso sieht die "Zusammenarbeit" zwischen uns und unserem AG leider aus.

FB
Frank B

20.09.2007 um 09:16 Uhr

Kopf hoch! Wenn ihr erstmal ein Ding richtig durchgezogen habt, wird vielleicht der AG aufwachen.

Ich schildere mal den Ablauf aus meiner Sicht, du musst dich ja nicht dran halten.

Beschluss zum Seminar fassen, dabei auf !ordnungsgemäße! Einladung achten!!! Dem Arbeitgeber dies schriftlich zukommen lassen, die Frist von 14 Tagen müsst ihr nicht setzen, könnt ihr aber. Es gibt glaube ich ein BAG- Urteil da ist die Frist von 14 Tagen festgelegt, in der der Arbeitgeber widersprechen kann. Widerspricht der Arbeitgeber nicht innerhalb dieser Frist, mit Anwalt kontaktieren und zum Seminar fahren.

K
Kölner

20.09.2007 um 09:55 Uhr

@peanuts, Ramses Das wurde von mir - aus wichtigen Gründen - gelöscht! Vielen Dank für die Hinweise.

K
Kölner

20.09.2007 um 10:38 Uhr

@peanuts Kann ich sie mir denn sparen?

Für jeden weiteren Hinweis bin ich Dir dennoch sehr dankbar... ...wie immer!

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