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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kostenübernahme des AG für Seminare

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Seminarfan
Feb 2019 bearbeitet

Es geht mal wieder um ein Pflicht-Seminar das unser AG nicht bezahlen möchte. Also, das Seminar beginnt am Montag, 23.o2.09, es geht dabei um Arbeitsrecht Teil 2,der Beschluß drei Feste BR Mitglieder, die regelmäßig den BR Vorsitzenden, wenn der Urlaub hat oder auch mal Krank ist vertreten, ist am 05.02.09 an die Geschäftsleitung gegangen. Gleichzeitig haben die drei BR Mitglieder sich bei dem Seminar angemeldet. Nun kommt der AG und will das Seminar nicht bezahlen und genehmigen ohne angabe von gründen und droht uns das er uns die kosten des seminars vom lohn abziehen wird. Ich weis das die WAF eine Kostenübernahme anbietet, wir denken aber,das der AG verpflichtet ist die kosten zu übernehmen und er nur durch den gang zur Einigungsstelle es verhindern kann. Wie seht ihr das? Gibt es Urteile? Desweiteren hat unser AG mitgeteilt das es ab Mai sowieso keine Genehmigungen für Seminare gibt da im nächsten Jahr sowieso neuwahlen anstehen und es dann ja andere Mitglieder geben kann!!

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Community-Antworten (4)

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w-j-l

19.02.2009 um 12:20 Uhr

Die die Drohung die Kosten vom Lohn abziehen ist natürlich Quatsch. Wenn der AG bezahlt, dann hat er seine Verpflichtung nach § 40 anerkannt. Für diese Kosten besteht ein Umlageverbot.

Habt ihr ihn aufgeklärt, wie seine Rechtsmittel bzgl. der Berücksichtigung der Erforderlichkeit und der zeitlichen Lage sind?

S
Seminarfan

19.02.2009 um 12:42 Uhr

Nein haben wir nicht.Unsere Firma hat eine Rechtsabteilung und derjenige der diese seminare ablehnt war selber 1ojahre BR Mitglied.

M
Mainpower

19.02.2009 um 12:46 Uhr

Hallo, Seminare kann der AG nicht ablehnen, nur zur Kenntnis nehmen.

N
nicoline

19.02.2009 um 13:27 Uhr

@Seminarfan hat eine Rechtsabteilung und derjenige der diese seminare ablehnt war selber 1ojahre BR Mitglied. Entweder er weiß es besser und hat irgend ein Urteil zur Verfügung=> erheblich zweifel,zweifel oder er wußte es nie besser => schade, schade für den damaligen BR und die AN Was ich aber eigentlich sagen will, um einen Spruch von Lotte mal etwas abzuwandeln: Manchmal würde ich mir wünschen, dass man solchen Leuten BETRIEBSRATSBEDINGT kündigen könnte!!!!!!!

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