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Amahnung bei Fehlverhalten anderer

B
Butzemann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, folgende Frage tut sich an dieser Stelle auf.

In der Abteilung Produktion wurde durch einen Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum (2 Std. ) die vorgeschriebene Kontrolle an dieser Stelle nicht durchgeführt. Woraufhin er durch die Werkleitung abgemahnt wurde. Nun bekam gleichzeitig der in dieser Schicht anwesende Schichtleiter zu diesem Vorfall auch diese Abmahnung, da es ja schließlich in sein Aufgabengebiet gefallen ist. Es stellt sich uns die Frage ob dieses gängige Praxis ist? Ist der Schichtleiter für jedes Fehlverhalten der anwesenden Mitarbeiter auch abzumahnen?

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Community-Antworten (3)

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gironimo

27.08.2016 um 12:11 Uhr

Warum sollte das falsch sein. Einer hat einen Fehler gemacht und der, der die Aufsicht hatte auch.

Beste Reaktion der beiden ist es nun, den Fehler zukünftig zu vermeiden.

P
Pickel

27.08.2016 um 15:17 Uhr

Ihr denkt schlicht zu kurz. Der Vorgesetzte wurde nicht für das selbe vergehen abgemahnt sondern dafür, dass in seinem Aufgabenbereich Missstände über lange Zeit unentdeckt auftreten konnten. Und das ist nicht der Fehler eines anderen, sondern (ggf) seiner.

G
ganther

27.08.2016 um 16:52 Uhr

Endlich mal ein AG der konsequent ist...

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