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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Drohung mit Abmahnung in Dienstberatung

S
stieftchen
Jan 2018 bearbeitet

Frage, ich hoffe mir kann einer helfen.

In einer Dienstberatung, woran alle Kollegen teilnehmen, wird urplötzlich von einer kommisarisch eingesetzten Fachdienstleiterin, ein Kollege über ein (wahrscheinlich gerechtfertigt, ist aber erst einmal nicht relevant) Fehlverhalten informiert und vor versammelter Mannschaft diesem Kollegen mit Abmahnung gedroht.

Darf man das? Darf man einen Kollegen vor versammelter Mannschaft sein Fehlverhalten aufzeigen und mit Abmahnung drohen oder muß man dies unter 4 Augen tun.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

16.11.2011 um 15:49 Uhr

ich seher da zunächst keinen Hinderungsgrund. (Vielleicht fällt ja, jemandem einer ein). Allerdings ist der Führungsstil unter aller S.....

Sprecht doch mal mit dem AG, das er nur geschultes Personal mit Führungsaufgaben betraut.

K
Kölner

16.11.2011 um 16:51 Uhr

@gironimo Ich sehe da kaum einen Hinderungsgrund. Vielleicht (aber sehr wage!) war der rundgemachte Kollege ja behindert, schwul, alt oder sonst was im Sinne des AGG...

Man könnte der kommisarischen FDL aber mit § 96-98 BetrVG beikommen, indem man beim AG dahingehend interveniert.

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