Drohung mit Abmahnung in Dienstberatung
Frage, ich hoffe mir kann einer helfen.
In einer Dienstberatung, woran alle Kollegen teilnehmen, wird urplötzlich von einer kommisarisch eingesetzten Fachdienstleiterin, ein Kollege über ein (wahrscheinlich gerechtfertigt, ist aber erst einmal nicht relevant) Fehlverhalten informiert und vor versammelter Mannschaft diesem Kollegen mit Abmahnung gedroht.
Darf man das? Darf man einen Kollegen vor versammelter Mannschaft sein Fehlverhalten aufzeigen und mit Abmahnung drohen oder muß man dies unter 4 Augen tun.
Community-Antworten (2)
16.11.2011 um 15:49 Uhr
ich seher da zunächst keinen Hinderungsgrund. (Vielleicht fällt ja, jemandem einer ein). Allerdings ist der Führungsstil unter aller S.....
Sprecht doch mal mit dem AG, das er nur geschultes Personal mit Führungsaufgaben betraut.
16.11.2011 um 16:51 Uhr
@gironimo Ich sehe da kaum einen Hinderungsgrund. Vielleicht (aber sehr wage!) war der rundgemachte Kollege ja behindert, schwul, alt oder sonst was im Sinne des AGG...
Man könnte der kommisarischen FDL aber mit § 96-98 BetrVG beikommen, indem man beim AG dahingehend interveniert.
Verwandte Themen
Nachtschicht und Dienstberatung
Ich habe eine Frage.. ich gehe heute in die Nachtschicht von 22.15 Uhr bis 6.30 Uhr. Aber am nächsten Tag ist 9.30 Uhr eine Dienstberatung eingetragen mit den Vermerk, auch die Kollegen, die Nachtschi
Dienstberatung
Wir haben in einer Kita ein Mal monatlich Dienstberatung, seit Jahrzehnten ist es der Montag. Alle Mitarbeiter verlegen deshalb ihre Termine immer um den Montag rum. Jetzt haben wir eine neue Leitun
Außerordentliche dienstberatung
Der Chef setzt eine außerordentliche dienstberatung an, sagt dem Team aber nicht Votum es geht, darf er das?
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
Hallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Gibt es bei Abmahnungen eine Schweigepflicht
Hallo, Gibt es nach einer ausgesprochenen Abmahnung so etwas wie eine Schweigeplicht? Zur Erklärung kurz die Vorgeschichte. Der Leiter einer unserer Einrichtungen beantragte bei der GF eine Abma