Erstellt am 26.08.2016 um 23:23 Uhr von celestro
"Sind Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter gleichzeitig verhindert, kann/muss der Betriebsrat die Vertretung durch einen Beschluss regeln. Da der Betriebsrat Beschlüsse nur in einer Betriebsratssitzung fassen kann, die Ladung zu einer Betriebsratssitzung aber nur durch den Betriebsratsvorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter erfolgen kann, kann der Betriebsrat in diesem Fall auch ohne eine entsprechende Ladung zu einer Betriebsratssitzung zusammentreten (Selbstzusammentrittsrecht). "
Da die Zahlen ja ungerade sind, deutet 6 Anwesende auf einen Fehler hin. Wie groß ist das Gremium normalerweise ? 7, 9 oder mehr (6 Anwesende plus 2 Abwesend, also 8 spräche dann für mindestens 9) ? Wenn ein Selbstzusammentritt stattfand, dabei aber keine Nachrücker eingeladen wurden, könnte ich mir vorstellen, das die Wahl anfechtbar wurde.
Erstellt am 27.08.2016 um 07:40 Uhr von gironimo
Was heißt denn, dass der AG anfechtet? Ist er zum Gericht gelaufen? Was soll dabei herauskommen?
Bestenfalls doch, dass ihr die Wahl des Stellvertreters wiederholt.
Erstellt am 27.08.2016 um 08:45 Uhr von Rawei
Vielen Dank für eure Rückantworten.
Unserer Gremium besteht aus 7 Mitgliedern.
Mündlich angefechtet hat es bisher das Ersatzmitglied, welches wie der vorhergehende Stellvertreter, auf der Seite der Geschäftsleitung ist ( Wir hatten Listenwahl und die 2. Liste wurde von der Geschäftsleitung forciert).
Erstellt am 27.08.2016 um 10:36 Uhr von gironimo
Wenn Ihr Ruhe im Karton wollt, macht einfach eine neue BRS und schreibt auf die Tagesordnung: Neuwahl eines stellv. BRV - und dann stimmt Ihr erneut ab und bestätigt das Ergebnis der letzten Sitzung. Fertig
Wie celestro schon schreibt: Ist der BRV nicht verfügbar, hat der BR ein Selbstzusammenkommrecht. Dann kann einer eine Einladung schreiben. Die muss lediglich korrekt sein (rechtzeitig; Ort und Uhrzeit; alle müssen sie erhalten; Tagesordnung) .
Erstellt am 28.08.2016 um 22:18 Uhr von jorojo
Hallo
Das nur 6 BR anwesend waren, ist auch der Fall wenn 1 BR nicht durch einen Nachrücker ersetzt werden darf oder kann.
Der BRV ist wahrscheinlich von Liste 1 ?
Der St. BRV war ja von Liste 2
Wenn nun der neue St.BRV von Liste 1 ist ist es vielleicht demokratisch in Ordnung, aber vielleicht gegenüber der Liste 2 nicht fair, wenn das nicht geregelt ist.
(Nur eine Vermutung von mir)
Gruß jorojo